Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hält die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens für geboten. Die Voraussetzungen dafür seien aus seiner Sicht gegeben, sagte Kramer am Donnerstag im Deutschlandfunk. Die Partei sei bereits in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Er sehe in bestimmten Bereichen, was „Sprachbilder, Feindbilder und die völkischen Vorstellungen angeht“, auch „keine Unterschiede“ mehr zur nationalsozialistischen NSDAP.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Auch das Argument, eine Partei, die bei der letzten Bundestagswahl zehn Millionen Stimmen bekommen habe oder nun in Sachsen-Anhalt in Umfragen bei 40 Prozent liege, könne nicht verboten werden, ziehe nicht, sagte Kramer. „Das alles darf keine Begründung und Rechtfertigung dafür sein, Faschisten, die nach der Macht greifen, wieder in politische Ämter zu wählen.“ Und die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten „genau dieses Parteienverbot als Ultima Ratio, wenn alle anderen Mittel nicht mehr helfen, aber sehr wohl vorgesehen“.

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Es sei aber auch klar, dass ein Verbotsverfahren „über Nacht nicht die Geisteshaltung der Menschen ändern wird“, betonte Kramer, dessen Behörde die AfD 2021 als erstes Landesverfassungsamt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte. Es sei aber „ein Stoppschild, das nochmal sehr deutlich zeigt, wie gefährlich die Situation ist, in der wir uns momentan befinden für unsere Demokratie“.

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Diese Woche hatte bereits Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, die AfD mit der nationalsozialistischen NSDAP verglichen und für die Prüfung eines Parteiverbots plädiert. Diese Äußerung sei „ganz wichtig“ gewesen, sagte Kramer. Denn von den Menschen, die derzeit die AfD wählen wollten, seien „nicht alle Rechtsextremisten oder Nationalsozialisten“. Der Aufruf Knoblochs könne deshalb dazu dienen, „vielleicht doch noch einige von denen zum Aufwachen zu bewegen.“

AFP