Viele Haushalte achten genauer auf ihre laufenden Kosten. Dazu zählt auch Strom. Gerade im Sommer kann der Verbrauch steigen, wenn Ventilatoren und Klimageräte länger laufen. Das Wetter lässt sich nicht planen. Der Strompreis im neuen E.ON Tarif schon.

Mit dem E.ON ÖkoStrom FixPreis30 erhalten Kunden eine Preisgarantie über 30 Monate. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Das kann helfen, Ausgaben längerfristig zu kalkulieren.

Der Hintergrund ist klar: Viele Dinge des Alltags sind teurer geworden. Einkaufen, Tanken, Reisen – überall spüren Verbraucher höhere Kosten. Auch am Energiemarkt kam es in den vergangenen Jahren zu starken Bewegungen. Energiekrise und politische Konflikte haben die Unsicherheit verstärkt.

Neuer E.ON Tarif mit 30 Monaten Preisgarantie

E.ON startet mit dem ÖkoStrom FixPreis30 erstmals einen Ökostromtarif mit 30-monatiger Preisgarantie* bei 24 Monaten Vertragslaufzeit.

Martin Endress, Geschäftsführer für das Kundengeschäft bei E.ON Deutschland, beschreibt das Angebot so: „Unser Versprechen: Auch bei Preisschwankungen am Energiemarkt, wie zuletzt durch den Nahost-Konflikt, veränderten Beschaffungskosten oder anderen Marktbewegungen, können sich Kundinnen und Kunden entspannt auf ihr Zuhause und ihren Alltag konzentrieren. Für uns ist das ein klares Bekenntnis zu Verlässlichkeit, Transparenz und einer Energieversorgung, die sich konsequent an den Bedürfnissen der Menschen orientiert“.

Für Kunden bedeutet das: Der Strompreis bleibt über den Garantiezeitraum im Rahmen der Preisgarantie* stabil. Das erleichtert die Planung der Haushaltskosten.

100 Prozent Ökostrom und zusätzlicher Bonus

Der Tarif ist ausschließlich über eon.de/preisgarantie abschließbar. Neukunden erhalten dort zusätzlich zum regulären Neukundenbonus einen On-Top-Bonus von 50 Euro***. Der Tarif liefert zu 100 Prozent Ökostrom.**

Der E.ON ÖkoStrom FixPreis30 ist ab sofort exklusiv unter eon.de/preisgarantie erhältlich.

* Ausgenommen von der Preisgarantie sind Änderungen der Umsatzsteuer und/oder neue Steuern, Abgaben oder sonstige neue, staatlich veranlasste Be- oder Entlastungen. Keine Preisänderungen erfolgen hingegen während der Preisgarantie bei Änderungen der Netzentgelte, des Entgeltes für den Messstellenbetrieb inklusive Messung, der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, der Offshore-Netzumlage, des Aufschlages für besondere Netznutzung, der Stromsteuer, der Konzessionsabgaben sowie der Beschaffungs- und Vertriebskosten. 

** In Höhe des Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt über die Entwertung von Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt.

*** Verrechnung des Bonus mit der ersten Jahresrechnung. Der On-Top-Bonus wird in den Rechnungen zum Neukundenbonus addiert. Der Bonus entfällt, wenn der Vertrag vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit beendet wird. Der On-Top-Bonus wird ausschließlich bei Tarifen mit ausgewiesenem Neukundenbonus gewährt.