Der eigene Wagen parkt öfter vor der Haustür, und der finanziell schmerzhafte Stopp an der Zapfsäule erfolgt nur noch alle paar Wochen – eine echte Erleichterung. Nur der Kfz-Versicherungsbeitrag tut so, als hätte sich nichts geändert. Das muss nicht sein. Wer im Vertrag mehr Jahreskilometer angegeben hat, als er fährt, sollte seinen Versicherer um eine Neuberechnung bitten. Im besten Fall gibt es dann auch Geld für vergangene Monate zurück. Das gilt übrigens auch für Elektroautos, ganz ohne Spritkostenschmerz. Denn die Fahrleistung ist unabhängig vom Antrieb ein Preismerkmal.

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Die Rechnung der Versicherer ist schlicht: Wer seltener unterwegs ist, hat weniger Gelegenheit, einen Unfall zu verursachen. Aus diesem Grund fließt die Jahresfahrleistung direkt in den Beitrag ein. Abgerechnet wird allerdings nicht Kilometer für Kilometer, sondern in Klassen. Wer statt 10.000 nur 9700 Kilometer fährt, bekommt deshalb nicht automatisch Rabatt. Erst wenn eine Tarifgrenze unterschritten wird, macht sich das bemerkbar.

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Wie viel Ersparnis möglich ist, hat der Geldratgeber Finanztip anhand von zehn Musterkunden durchgerechnet:

  • Bei einer Reduzierung von 5000 auf 2000 Kilometer sinkt der Beitrag im Schnitt um 4 Prozent.
  • Von 10.000 auf 5000 Kilometer sind es 12 Prozent, der größte Sprung. Bei angenommenen 500 Euro Jahresbeitrag bringt das rund 60 Euro.
  • Von 15.000 auf 10.000 Kilometer: 7 Prozent.
  • Von 20.000 auf 15.000 Kilometer: 11 Prozent.
  • Von 25.000 auf 20.000 Kilometer: 9 Prozent.

Eine Garantie sind diese Werte nicht, aber eine gute Orientierung. Wie viel am Ende gespart werden kann, hängt vom gewählten Kfz-Versicherungstarif und von den konkreten Grenzen der Kilometerklassen des Versicherers ab.

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Bleibt das Auto häufiger in der Garage, erstattet manche Versicherung Beiträge zurück. © iStock | istock

Aber lässt sich die Jahresfahrleistung auch noch rückwirkend im Tarif anpassen? Da gehen Versicherer unterschiedlich vor. Finanztip hat bei zehn Anbietern nachgefragt, acht haben geantwortet. Sechs davon berechnen den Beitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres neu: BavariaDirekt, CosmosDirekt, HDI, HUK-Coburg beziehungsweise HUK24, R+V und Verti.

Die beiden anderen berücksichtigen die Änderung nach eigener Aussage erst ab dem Tag der Meldung. Wer dort bei einem niedrigeren Tarif landen will, sollte also nicht lange warten: Jeder Monat bis zur Meldung kostet Geld. Für bereits abgeschlossene Versicherungsjahre stellte keiner der acht eine reguläre Erstattung in Aussicht. Fragen kostet trotzdem nichts: Manche Versicherer zeigen sich im begründeten Einzelfall kulant.

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Und so können Versicherte konkret vorgehen:

  1. Kilometer checken: Bisher gefahrene Strecke aufs Jahr hochrechnen – gute Anhaltspunkte liefern Tachofotos, Werkstattrechnungen sowie Tank- oder Lade-App.
  2. Versicherer anschreiben: Bitten Sie ausdrücklich um Neuberechnung für das laufende Versicherungsjahr – per E-Mail, App, Kundenportal oder Brief. Eine bloße Gutschrift fürs nächste Jahr bringt nur demjenigen etwas, der beim Versicherer bleibt. Treue aber zahlt sich bei der Kfz-Versicherung selten aus: Wer regelmäßig vergleicht und wechselt, der spart am meisten.
  3. Schwarz auf weiß: Neue Kilometerzahl sowie Höhe und Zeitpunkt der Beitragsanpassung schriftlich bestätigen lassen. Über App oder Kundenportal geht das am einfachsten, die Bestätigung kommt dann gleich mit.
  4. Dranbleiben: Gerade bei rückwirkender Erstattung nicht zu schnell abwimmeln lassen.

So könnte Ihre Nachricht an den Anbieter aussehen:

„Für meinen Vertrag hatte ich 10.000 Kilometer Jahresfahrleistung angegeben. Nach meiner Hochrechnung werde ich nur etwa 5000 Kilometer fahren. Bitte passen Sie die Fahrleistung an und prüfen Sie eine rückwirkende Neuberechnung.“

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Finanztip rät, die Fahrleistung ruhig defensiv zu schätzen, denn mehr Kilometer nachmelden geht immer. Die Angabe muss aber realistisch sein: Wer absichtlich zu wenig Kilometer nennt, riskiert eine Nachforderung. Und wer merkt, dass er die vereinbarte Grenze überschreitet, sollte das zeitnah melden.

Umgekehrt gilt dasselbe: Wer weniger fährt, sollte das mitteilen, sobald es sich abzeichnet. Mehr Tipps zum Sparen bei der Autoversicherung bietet Finanztip in einem Ratgeber.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geldratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.