Erfurt. Auch Nutzer von Kohle, Koks und Holz sollen Geld bekommen können. Vermieter müssen die Förderung an ihre Mieter weitergeben.

Wer mit Öl, Scheitholz, Pellets, Kohle oder Koks heizt, kann endlich aufatmen: Ab Mai sollen Nutzer von „nicht leitungsgebundene Energieträgern“ staatliche Entlastung beantragen können, teilte das Thüringer Umweltministerium mit.

Nutzer von Gasheizungen haben bereits mit der staatlichen Abschlagsübernahme im Dezember von den Entlastungspaketen der Bundesregierung profitiert, zudem wurde ebenfalls im Dezember die Gas- und Strompreisbremse für das laufende Jahr beschlossen.

Härtefallregelung nur für mindestens verdoppelte Kosten

Um Zuschüsse für Kohle, Holz und andere Energieträger wurde dagegen lange gerungen – jetzt erst liegt das Ergebnis vor, erklärte das Umweltministerium mit Verweis auf das Bundeswirtschaftsministerium. Danach stellt der Bund den Ländern für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die neue Härtefallregelung gilt für „nicht leitungsgebundene“ Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas (LPG), Scheitholz, Holzbriketts, -pellets und -hackschnitzel sowie Kohle und Koks.

Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte, die im vergangenen Jahr mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 zu tragen hatten.

Ob dies im Einzelfall zutrifft, soll man mit einem Online-Rechner vorab prüfen können – dieser wird derzeit noch erstellt und ist dann Teil der Antragsplattform. Diese soll spätestens ab Mai einsatzbereit sein, erklärte das Ministerium. Ein Antrag auf Härtefallhilfen kann dann bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.

Lieferdatum ist maßgeblich

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum, also vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022, angefallen sind, ist das Lieferdatum. Für die Kosten, die über die Verdopplung gegenüber dem Referenzpreis hinausgehen, werden 80 Prozent der Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger erstattet – bis zu einem Maximalbetrag von 2000 Euro. Voraussetzung für eine Zahlung ist allerdings ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.

Wer beispielsweise im vergangenen Jahr 3000 Liter Heizöl für 1,60 Euro pro Liter gekauft hat, kann sich auf 432 Euro Erstattung freuen, da sich laut Referenzpreis die Kosten gegenüber 2021 mehr als verdoppelt haben.

Generell können Betreiber einer Heizungsanlage einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen, nicht Mieter. Kommt für sie aber bei Vorliegen der jeweiligen Kriterien eine Erstattung in Betracht, ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Härtefallhilfen zu beantragen und die Förderung an den Mieter weiterzugeben.

Wenn man dagegen in einer Mietwohnung selbst Betreiber einer Feuerstätte ist, kann man bei entsprechenden Kosten einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen, erklärte das Ministerium.

Referenzpreise

Für die Kosten, die über die Verdopplung gegenüber dem Referenzpreis hinausgehen, werden 80 Prozent der Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger erstattet – maximal 2000 Euro. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten (brutto) wie folgt:

  • Heizöl: 71 Cent / Liter
  • Flüssiggas: 57 Cent / Liter
  • Holzpellets: 24 Cent / kg
  • Hackschnitzel: 11 Cent / kg
  • Holzbriketts: 28 Cent / kg
  • Scheitholz: 85 Euro / Raummeter
  • Kohle/Koks: 36 Cent / kg

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