Erfurt. Ab dem Neujahrsmorgen müssen Gäste in Restaurants mehr für ihr bestelltes Essen bezahlen, weil die Mehrwertsteuer wieder auf 19 Prozent steigt.

Die gute Nachricht vorab: Das Bier und der Sekt werden in der bevorstehenden Silvesternacht in den Gaststätten in Thüringen nicht teurer. „Der Mehrwertsteuersatz auf Getränke war ja nicht gesenkt worden“, bestätigt der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Thüringen, Dirk Ellinger, auf Anfrage. Daher sei hier auch nicht mit einem Preisanstieg zu rechnen.

Anders sieht das allerdings bei den Speisen aus. Hier hatte der Gesetzgeber in der Pandemiezeit die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt. Diese Änderung nimmt man nun zum Jahresende zurück. „Den Wirten wird nichts anders übrig bleiben, als den Anstieg an die Gäste weiterzugeben“, zeigt sich Ellinger überzeugt.

Die Margen geben keinen Spielraum

Er könne nicht nachvollziehen, wie man als Politiker behaupte, dass die Gastronomen gut verdienten und die Steuererhöhung verkraften könnten. Bei einer durchschnittlichen Umsatzrendite von vier bis acht Prozent, kann man keine Erhöhung um zwölf Prozentpunkte ausgleichen“, sagt Ellinger.

Er sieht die Branche ohnehin unter einem enormen Kostendruck. Die Preise für Lebensmittel hätten spürbar angezogen. Im Dehoga-Kompetenzzentrum etwa müsse man 30 Prozent mehr für frische Waren ausgeben als noch ein Jahr zuvor. „Wenn man für zwei Mastgänse mit je sechs Kilogramm Gewicht beim Bauern 190 Euro zahlen muss, würde die Portion mit Rotkohl und Klöße im Lokal 80 Euro kosten. Das ist kein Gast bereit zu zahlen“, so Ellinger.

Hohe Kosten für Energie belasten die Wirte

Zusätzlich zu den Lebensmittelpreisen kommen für die Gastwirte und Hoteliers erhebliche Mehrbelastungen durch die hohe Energiekosten. Wenn die Gans für fünf oder sechs Stunden in den Ofen muss, mache sich das natürlich auf der Energieabrechnung bemerkbar. In vielen Restaurants seien die Weihnachtsgänse deshalb von der Speisekarte verschwunden.

Keine Zwischenrechnungen in der Silvestarnacht

Auch wenn der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Gaststätten und Hotels in der Silvesternacht wieder ansteigt, muss kein Gast befürchten, dass er zwei Rechnungen ausgestellt bekommt. Das Finanzministerium habe laut eigenem Newsletter geregelt, dass vor Mitternacht bestellte Leistungen mit dem verringerten Satz besteuert werden. „Das gilt für das gesamte Menü, auch für den Heringssalat, der erst um 1.30 Uhr serviert wird“, sagt Ellinger. Eine Zwischenrechnung noch vor Mitternacht sei also nicht notwendig.

Erst wenn die Gäste am Neujahrstag zum Katerfrühstück in die Lokale zurückkehren, wird dann für Speisen die höhere Steuer fällig.

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