Erfurt. Zahl der Leistungsberechtigten in Thüringen steigt um 3,5 Prozent. Häufigstes Thema bei Widersprüchen sind Unterkunftskosten.

In Thüringen hat die Zahl der Klagen gegen Bürgergeld-Bescheide weiter abgenommen. 2023 wurden fast 1282 Klagen gegen entsprechende Entscheidungen von Jobcentern neu eingereicht und damit 2,1 Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit am Freitag mitteilte. Mit 12.218 Widersprüchen gegen Bescheide der Grundsicherung habe sich deren Zahl hingegen um 4,6 Prozent erhöht.

Auch gebe es mehr Leistungsberechtigte im Freistaat, hieß es. Im Dezember 2023 seien 117.677 Menschen von den Jobcentern betreut worden, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen gewesen seien. Im Dezember 2022 waren es noch 113.709 Leistungsberechtigte. Das sei ein Anstieg um rund 3,5 Prozent. Ein Grund hierfür sei, dass mehr Ausländer in den Jobcentern betreut werden.

Bei den im vergangenen Jahr neu eingelegten Widersprüchen und Klagen ging es den Angaben zufolge häufig um die Unterkunftskosten. Der Anteil der Widersprüche und Klagen gegen Leistungsminderungen sei weiterhin niedrig und liege unter dem Niveau von 2020.

Die Jobcenter hätten im vergangenen Jahr weniger Leistungsminderungen ausgesprochen, da sich mit der Einführung des Bürgergeldes die gesetzlichen Voraussetzungen geändert hätten, erklärte Markus Behrens, Vorsitzender der in Halle ansässigen Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.

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Das Bürgergeld war zum 1. Januar 2023 eingeführt worden und ersetzte das Arbeitslosengeld II (Hartz IV).