Erfurt. Verbraucher haben seit Januar 2023 das Recht, Essen und Trinken zum Mitnehmen in Mehrwegbehältern zu erhalten. Doch die Gastronomie werde kaum kontrolliert, ob sie das auch anbiete, so die Kritik.

Die Verbraucherzentrale Thüringen hat mangelnde Kontrollen zur Umsetzung des verpflichtenden Angebots von Mehrwegverpackungen in der Außer-Haus-Gastronomie kritisiert. Kaum ein Betrieb biete diese Verpackungen an oder informiere seine Kundschaft über die Möglichkeit, so die Expertin für Ernährungsfragen bei der Verbraucherzentrale Thüringen, Luise Hoffmann. Verbraucher hätten seit Januar 2023 das Recht, Essen und Trinken zum Mitnehmen in Mehrwegbehältern zu erhalten.

Ziel der gesetzlichen Regelung sei die Reduzierung des Abfallaufkommens durch Einwegverpackungen. Lieferdienste und Caterer seien verpflichtet, Mehrwegverpackungen für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Anlieferung bereitzuhalten. Diese dürften nicht teurer sein als das Einweg-Angebot. Die Betriebe dürften die Mehrwegverpackung gegen Pfand ausgeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt werde.

Kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmeter Ladenfläche sind von der Pflicht ausgenommen, selbst ein Angebot zu machen. Sie müssten aber auf Wunsch Essen oder Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen.

Hoffmann beklagte, dass jüngste Stichproben der Verbraucherzentrale Thüringen ergaben, dass kaum ein Betrieb auf die Möglichkeit zur Nutzung von Mehrwegverpackungen hinweist. Das habe zur Folge, dass bislang nur die wenigsten Kunden überhaupt von der Regelung wüssten. Thüringen müsse daher die Umsetzung des Gesetzes stärker kontrollieren.