Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will den Führerschein günstiger machen. Am Donnerstag stellte er einen umfassenden Maßnahmenkatalog vor. Ein Punkt darin: die sogenannte Laienausbildung. Teile der Übungsfahrten könnten dann mit nahestehenden Angehörigen, also etwa den eigenen Eltern, absolviert werden. Zunächst soll es sich dabei um einen wissenschaftlich begleiteten Versuch handeln. Aber in Österreich funktioniere das Modell bereits in der Praxis „sehr gut“, sagte Schnieder. Kann Deutschland also vom südlichen Nachbarn lernen?
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Österreich sieht sich selbst als Autoland. Das hat der damalige Kanzler Karl Nehammer 2023 genau so formuliert. 85 Prozent der Österreicher haben einen Führerschein. Und der Weg zur Lenkerberechtigung, der wird bereits recht früh eingeschlagen – was vor allem in ländlichen Regionen an der dürftigen öffentlichen Verkehrsinfrastruktur liegt. Da gehört das Moped, „Moperl“ oder auch liebevoll „Reib‘n“ genannt, mit 16 Jahren zur Grundausstattung. Bereits mit 17 Jahren kann man dann aber bereits die Ausbildung zum Autoführerschein (B) beginnen.

Führerschein in Österreich: Fahrzeuge mit einem „L“ sind Privatfahrzeuge
Und da ist dann vor allem ein Ausbildungsmodell beliebt: Das der L-Übungsfahrten. Wer schon einmal mit dem Auto in Österreich unterwegs war, der kennt es vielleicht: Ein quadratisches Schild im Heckfenster, blauer Grund, darauf ein weißes „L“.
Dieses „L“ signalisiert, dass hier ein Fahrer hinter dem Lenkrad sitzt, der sich noch in der Ausbildung befindet. Das „L“ aber markiert Privatfahrzeuge. Hier sind also Fahrschüler unterwegs, die außerhalb des Fahrschulbetriebs üben. Und diese Möglichkeit ist äußerst beliebt – kann man über diesen Weg doch teure Fahrstunden einsparen, üben und so die Chancen bei der praktischen Fahrprüfung erhöhen.

Nach 12 Fahrstunden dürfen Fahrschüler begleitet fahren
Laut österreichischer Führerscheinausbildung sind 12 Fahrstunden verpflichtend – darunter eine Nacht- sowie eine Autobahnfahrt. Um Fahrpraxis zu bekommen, reichen diese 12 Stunden aber kaum aus. Und hier kommt das „L“ ins Spiel.
„Grundsätzlich kann man sagen, dass das L eine sehr gute Sache ist, weil man mehr Kilometer zurücklegt“, sagt Klaus Robatsch, Verkehrssicherheits-Spezialist vom Kuratorium für Verkehrssicherheit. Es könne zwar sein, dass man auch Fehler einlerne, diese würden dann aber in den Perfektions-Fahrstunden ausgeglichen. Zugleich sei die Maßnahme auch für die Mitfahrenden lehrreich, weil Regeln wiederholt würden.
Voraussetzung ist, dass neben dem Fahr-Novizen immer eine berechtigte Begleitperson sitzt. Auch bestimmte Ausstattungs-Vorgaben was das Fahrzeug angeht, gibt es. Sonst aber ist der Erhalt des „L“ eine Kleinigkeit. Und so nutzen auf dem Land rund die Hälfte der Fahrschüler die Möglichkeit, der „L-Übungsfahrten“. Im Schnitt quer durch Österreich sind es rund ein Drittel.
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Ohne Führerschein im Straßenverkehr üben: Vorgaben für Begleitpersonen und Fahrzeuge
Beantragt wird über die Fahrschulen. Die Genehmigung zum Erhalt des „Taferls“ erteilt die zuständige Standortbehörde. Diese Genehmigung gilt dabei für einen bestimmten Fahrschüler, bestimmte Fahrzeuge sowie definierte Begleitpersonen. Für den Fahrschüler gilt dabei: Mindestalter mindestens 17,5 Jahre, Nachweis eines ärztlichen Gutachtens (das für den Erhalt der Lenkerberechtigung aber sowieso nötig ist) sowie ein Nachweis darüber, dass eine theoretische sowie praktische Ausbildung gemacht wird – sprich: eine Fahrschule besucht wird.
Die Begleitperson muss ihrerseits mindestens sieben Jahre einen Führerschein besitzen und drei Jahre Fahrpraxis vorweisen. Es dürfen keine Fahrzeugs-Entzugsdelikte oder Vormerkungen vorliegen und es muss ein Naheverhältnis zwischen Fahrschüler und Begleitperson nachgewiesen werden. In der Regel sind die Begleitpersonen Eltern, ältere Geschwister oder Lebenspartner.
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Auch für das verwendete Fahrzeug gelten Vorgaben was Zündschloss, Schaltung und vor allem Handbremse angeht – letztere muss zum Beispiel zwischen den Vordersitzen angeordnet sein, damit die Begleitperson im Notfall Zugriff hat.
Und: Es muss ein Fahrtenbuch geführt werden, in dem Übungsfahrten dokumentiert werden. Für das L-17, also die Ausbildung vor Beendigung des 18. Lebensjahres, sind 3000 Kilometer zu absolvieren, danach sind es 1000.
Österreich: Auf dem Land übten Eltern ohnehin schon immer
Im Grunde hat der österreichische Gesetzgeber mit dieser Regelung eine Lebensrealität eingefangen. Denn vor allem auf dem Land war es immer üblich, dass Eltern mit halbwüchsigen Kindern üben. Und die Dorfpolizei wusste das sehr genau.
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Aber hat diese Ausbildungspraxis einen positiven Effekt auf die Unfallstatistik? Der zufolge sind junge und alte Fahrer in Österreich die Hauptverursacher für Unfälle. Runde 20 Prozent der Unfälle gehen auf Fahrer bis 24 Jahre. Und ganz besonders gefährdet sind in Österreich junge männliche Fahrer. Autounfälle sind in Österreich jedenfalls die häufigste Todesursache bei Jugendlichen.




