Gleich zum Auftakt der Grundsteuer-Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München stellte die Vorsitzende Richterin Francesca Werth klar: „Wir werden es nicht allen recht machen können.“ Dass dieser Satz zutreffen wird, daran zweifeln weder Befürworter noch Kritiker der neuen Modelle, die seit Januar in Kraft sind. Elf Bundesländer nutzen seitdem ein bundesweit einheitliches Modell zur Ermittlung der Grundsteuer. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Landesmodelle geschaffen.

Nun hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) aus Köln im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus und Grund die Auswirkungen der Reform auf die 100 größten Städte untersucht. Für die Berechnung nutzte IW-Ökonom Hanno Kempermann als Modell ein 1990 errichtetes Einfamilienhaus mit 126 Quadratmetern Wohnfläche auf einer 508 Quadratmeter großen Grundstücksfläche. Im Durchschnitt über alle Bundesländer und Städte hinweg müssen Eigentümer demnach 545 Euro Grundsteuer im Jahr zahlen – 46 Euro mehr als im Vorjahr.

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Allerdings sind die Spannbreiten enorm. Vor allem in Baden-Württemberg, das ein eigenes Bodenwertmodell benutzt, sind die Beiträge demnach regelrecht explodiert. Die Eigentümer des Musterhaushalts müssen der Berechnung zufolge in Tübingen 1.377 Euro Grundsteuer zahlen, in Mannheim 1.314 Euro, in Stuttgart 1.197 Euro, in Heidelberg 1.076 Euro und in Karlsruhe 957 Euro. Keine andere Stadt bundesweit ist teurer. Die Grundsteuerkosten haben sich demnach in Mannheim um 902 Euro im Vergleich zum Vorjahr verteuert, in Tübingen um 818 Euro und in Stuttgart um 756 Euro. Im Bundesländer-Vergleich liegt Baden-Württemberg mit 787 Euro auf dem vorletzten Platz, nur in Berlin ist die Grundsteuer mit 850 Euro noch teurer.

Mannheim - Stadtansichten
In Mannheim ist die Grundsteuer für den Musterhaushalt der IW-Berechnung zufolge um 902 Euro gestiegen. Nur in Tübingen muss demnach noch mehr Grundsteuer gezahlt werden.© picture alliance / KUNZ / Augenklick | KUNZ / Augenklick

Allerdings gibt es auch Städte, in denen es deutlich günstiger geworden ist. Wer in Gera wohnt, zahlt laut der Berechnung nun 211 Euro weniger als 2024, in Magdeburg sind es 192 Euro, in Dresden 185 Euro und in Chemnitz und Schwerin jeweils 184 Euro. Die günstigste untersuchte Stadt ist Zwickau, hier wird der Grund und Boden des Musterhaushalts mit 258 Euro im Jahr besteuert, gefolgt von Potsdam mit 285 Euro und Gera mit 297 Euro. Auffällig: Es sind alles ostdeutsche Städte in Bundesländern, die das Bundesmodell nutzen, gegen das nun Haus und Grund und auch der Bund der Steuerzahler vorgehen.

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Haus und Grund sieht Bayern und Hessen als Vorbild

Beide Verbände halten das Bundesmodell für verfassungswidrig, unter anderem, weil die Bodenrichtwerte nicht miteinander vergleichbar seien, die Mietkomponenten zu pauschal seien und individuelle Umstände nicht berücksichtigt werden würden. So machte einer der Kläger, dessen Verfahren derzeit vor dem BFH verhandelt wird, etwa geltend, dass die angesetzte Miete nicht erzielt werden könne, weil alte Bleirohre bei der Wasserinstallation verbaut seien.

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IW-Ökonom Kempermann kritisierte die Intransparenz bei der Ermittlung der Grundsteuer im Bundesmodell: „Die Bürger können das Modell nur mit sehr viel Arbeit verstehen.“ Die fehlende Transparenz schade der Akzeptanz.

Haus und Grund-Präsident Kai Warnecke regte an, dass sich die Bundesländer ein Vorbild am hessischen und bayerischen Landesmodell nehmen sollten. In diesen Ländern seien Ausschläge sowohl nach oben als auch nach unten weitgehend ausgeblieben, sodass die Grundsteuerreform dort tatsächlich wie von Ex-Kanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt weitgehend aufkommensneutral erfolgt sei.