- An vielen Bahnhöfen und in Einkaufszentren gibt es inzwischen Automaten, die Mystery Boxen verkaufen
- Das sind Retouren, die ungeöffnet weiterverkauft werden
- Doch in den Paketen können auch gefährliche Inhalte sein
Der Verkaufsautomat am Potsdamer Hauptbahnhof lockt hin und wieder Passanten an. In den Fächern warten kleine und größere Pakete auf hoffnungsfrohe Käufer. Was sich darin verbirgt, erfahren die potenziellen Interessenten nicht. „Blind Packs“ steht auf dem Automaten. Zwischen 12 und 15 Euro müssen Kunden einsetzen, wenn sie auf gut Glück eines der Pakete erwerben wollen.
Das Prinzip dahinter sei wie beim Glücksspiel, urteilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ): „Viel Ungewissheit, geringe Gewinnchancen – und der Drang, noch einmal zuzugreifen.“ Das könne für Verbraucher schnell teuer werden. An immer mehr Bahnhöfen, Flughäfen oder in Einkaufszentren werden diese Automaten aufgestellt. Und auch im Online-Handel finden sich die vermeintlichen Überraschungsangebote. Mal heißen sie Mystery-Boxen, mal Secrets Packs oder eben Blind Packs.
Auch interessant
Mystery Boxen: Gefahr für Kinder? Inhalt kann gefährlich sein
Influencer präsentieren im Internet zahlreich, welche tollen und wertvollen Inhalte die Pakete enthalten können. Da findet sich schon einmal ein intaktes iPhone oder andere hochwertige Produkte aus Retouren des Handels. Auf der anderen Seite berichten echte Testkäufer eher von überflüssigen und weitgehend geringwertigen Waren in den Boxen. „Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit, selbst eine hochwertige Box zu erhalten, sehr gering“, urteilt das EVZ.
Die Verbraucherschützer finden vor allem den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu den Verkaufsautomaten bedenklich. Denn mitunter sei der Inhalt der Päckchen für sie ungeeignet oder gar gefährdend. „Berichte über Schlagringe oder Taser zeigen, dass diese Mystery-Boxen nicht nur enttäuschend, sondern riskant sein können“, warnt das EVZ.
- Richtig in Gold investieren: ETF, ETC oder Münzen und Barren?
- Unter Trump: So sicher ist das deutsche Gold in den USA noch
- Faule Deutsche? Experten sagen, ob wir wirklich zu wenig arbeiten
- Gold kaufen: Profis geben wichtige Tipps für Anfänger
- Job & Gehalt: Experte verrät, was bei Gehaltsverhandlungen wirklich zieht
- Wohnen und Mieten: Reich werden mit Airbnb – Zwei Brüder verraten, wie es geht
Retouren-Boxen werden oft ungeprüft weiterverkauft
Das Geschäftsmodell entspringt dem starken Aufkommen an Retouren im Online-Handel. Diese zu sichten und gegebenenfalls wieder in einen verkaufsfähigen Zustand zu bringen, ist teuer. Daher wird zurückgegebene Ware dann unausgepackt weiter verhökert. Was tatsächlich in den Sendungen steckt, lässt sich nicht verlässlich erkennen. Es ist ein grenzüberschreitendes Geschäft. Die Artikel würden oft über mehrere Landesgrenzen wandern. „Käuferinnen und Käufer wissen daher meist weder, wo die Waren hergestellt wurden, noch, in welchem Land sie zuletzt sortiert oder verpackt wurden“, berichtet das EVZ.
Ganz rechtlos sind die Käufer nicht. Die Ware kann beim Kauf im Internet gemäß des in der gesamten EU geltenden 14-tägigen Widerrufsrechts zurückgesandt werden. Wichtig dabei: Dieses Recht kann durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgehebelt werden. Dabei muss die Box komplett zurückgegeben werden, auch wenn beispielsweise nur ein Artikel daraus nicht gewollt ist. Auf den Portokosten bleiben die Kunden jedoch sitzen.
Rechte für Verbraucher: Kein Umtausch bei Automatenkäufen
Beim Kauf am Automaten sieht es mit den Verbraucherrechten schlechter aus. Hier gibt es kein Recht auf Umtausch oder eine Erstattung. Lediglich bei einer beschädigten oder defekten Ware greift bei beiden Einkaufsarten das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Eine Reklamation ist also möglich.
Auch interessant
Wie seriös ein Anbieter im Netz oder der Betreiber eines Automaten ist, lässt sich kaum verlässlich feststellen. Die Verbraucherzentralen raten, wie beim Online-Handel insgesamt, einen Blick auf das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen. Fehlt beides, ist das ein Indiz für einen unseriösen Anbieter. „Ein deutliches Erkennungszeichen von unseriösen Seiten sind AGB in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm“, warnen sie.




