Es ist jetzt acht Tage her, dass die schwarz-rote Bundesregierung ihr 34-Punkte-Reformpapier unter dem Namen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgelegt hat. Vieles wurde seitdem konkretisiert, erläutert und plausibel der Öffentlichkeit erklärt. Nur Punkt 32 bleibt bis heute seltsam undurchsichtig. Medien und Bürgerorganisationen fragen sich: Was genau will die Regierung erreichen, wenn sie das zwanzig Jahre alte Informationsfreiheitsgesetz „weiterentwickeln“, „anpassen“ und Auskunftsrechte „fokussieren“ will?
Das Gesetz wurde noch unter Rot-Grün beschlossen und dient der besseren Kontrolle des Staates, der – trotz anderslautender Versprechen – permanent wächst und sich von Bürgern, Organisationen und Journalisten oft ungern in die Karten sehen lässt. Etliche Enthüllungen konnten nur durch dieses „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ durchgesetzt werden. Bei der Aufklärung zur milliardenteuren Maskenbeschaffung während der Pandemie wird das Gesetz derzeit ebenfalls gebraucht.
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Informationsgesetz: Regierung will offenbar Missbrauch verhindern
Die Regierung streut in Hintergrundrunden, sie wolle mit einer Neuregelung Missbrauch verhindern, ihre Beamten besser schützen und Spionage bekämpfen. All das ist sinnvoll und kann in einem neuen Gesetz präziser ausgeschlossen werden.

Wer das Informations- und Freiheitsgesetz aber abräumen will, um auch heikle Recherchen von Medien oder unangenehme Bürgerfragen zu verhindern, sollte eine solche „Reform“ besser schnell einsammeln. Sie verstärkt das wachsende Misstrauen in den Staat und wird am Widerstand von freien Medien und selbstbewussten Bürgerinnen und Bürgern ganz sicher scheitern.




