Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben gewählt: Rund 1,3 Millionen Wahlberechtigte waren zur Stimmabgabe für ein neues Landesparlament aufgerufen. Laut dem vorläufigen Endergebnis der Wahlleitung konnte Amtsinhaberin Manuela Schwesig ihren Herausforderer von der AfD nicht mehr einholen. Die CDU erlebt ein historisches Debakel und verpasst mit 4,9 Prozent den Einzug in den Landtag.

Hier finden Sie die Hochrechnung und die Ergebnisse des Wahlabends.

Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Hochrechnungen und Ergebnisse

Auf unserer interaktiven Wahlkarte finden Sie die Ergebnisse aller Parteien in allen Wahlkreisen. Die Farbe der Wahlgebiete zeigt an, welche Partei dort stärkste Kraft geworden ist. Voreingestellt ist die Zweitstimme, die darüber entscheidet, nach welchem Verhältnis die Parteien in den Landtag in Schwerin einziehen. Sie können auch auf die Erststimme umschalten, die anzeigt, welche Personen als Direktkandidierende den Wahlkreis für Ihre Partei geholt haben.

Landtag von Mecklenburg-Vorpommern: Wer kann mit wem regieren?

Der Mehrheiten-Check zeigt die Sitzverhältnisse im neuen Landtag in Schwerin laut dem vorläufigen Ergebnis. Danach wäre eine stabile Koalition nur aus SPD, Linke und Grünen möglich. Für SPD und Linke alleine, die bislang regiert zusammen haben, reicht es nicht mehr. Und mit der AfD möchte niemand von den dreien regieren. Keine weitere Partei hat den Sprung in den Landtag geschafft.

Die Wählerwanderung ist ein grober Schätzwert, der die Wanderungsströme zwischen der letzten und der aktuellen Landtagswahl vergleicht. Das Wahlforschungsinstitut Infratest dimap ermittelt dafür die Zu- und Abströme von Wählerinnen und Wählern zwischen den Parteien.

Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: So geht es weiter

Der neue Landtag im Schweriner Schloss muss spätestens am 20. Oktober, also 30 Tage nach der Wahl, erstmals zusammentreten. Dann enden die Amtszeiten der Ministerpräsidentin und der Minister, die ihre Geschäfte jedoch bis zur Ernennung einer neuen Regierung weiterführen.

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Innerhalb von 28 Tagen wählt der Landtag in geheimer Abstimmung eine Ministerpräsidentin oder einen Ministerpräsidenten. Dafür ist zunächst die Mehrheit aller Abgeordneten nötig; eine Mitgliedschaft im Landtag ist nicht erforderlich. Anschließend ernennt der Regierungschef die Mitglieder des Kabinetts.

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Kommt in dieser Frist keine Wahl zustande, kann sich der Landtag innerhalb von 14 Tagen selbst auflösen – es folgen Neuwahlen. Andernfalls findet noch am selben Tag ein weiterer Wahlgang statt, bei dem die meisten Stimmen genügen.

Ein Projekt des Interaktiv-Teams

Von André Pätzold, Jeremias Volker, Sebastian Vollnhals, Antonia Weber und Sebastian Lammers. Weitere Anwendungen des Teams finden Sie auf der Interaktiv-Übersichtsseite.