Triptis. Der betroffene Bienenstand sei gesperrt und um den Ausbruchsort sei ein zwei Kilometer großer Sperrbezirk festgelegt worden, teilt das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises mit.

Bei der routinemäßigen Überwachung der Bienenvölker im Saale-Orla-Kreis ist der Ausbruch der Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ bei einem Imker im Raum Triptis festgestellt worden. Das teilte das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises am Dienstagmorgen mit.

Die Amerikanische Faulbrut stelle eine große Gefahr für die Imkerei, aber keinerlei Gefährdung für den Menschen oder andere Lebewesen dar. Der betroffene Bienenstand sei gesperrt und um den Ausbruchsort sei ein zwei Kilometer großer Sperrbezirk festgelegt worden. Dieser umfasse die Triptiser Ortsteile Pillingsdorf und Burkersdorf sowie die Gemeinde Rosendorf mit dem Ortsteil Zwackau.

„Innerhalb dieses Sperrbezirkes dürfen bewegliche Bienenstände nicht von ihrem Standort entfernt und keine neuen Bienen oder Bienenvölker in die Bestände aufgenommen werden“, so die Kreisverwaltung. „Auch Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Alle im Sperrbezirk gehaltenen Bienenvölker und Bienenstände werden – sofern dies 2023 nicht schon erfolgt ist – auf Amerikanische Faulbrut hin amtlich untersucht“, heißt es in der Mitteilung.

Bakterielle Brutkrankheit der Honigbienen

Amtstierarzt Lutz-Peter Klendauer erklärt: „Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Brutkrankheit der Honigbienen, die nicht die Bienen an sich befällt, sondern die Bienenbrut. Da die Infektion ohne spezifische Symptome verläuft, kann sie vom Imker meist nicht oder erst sehr spät bemerkt werden. In der Folge der Erkrankung werden die Bienenvölker durch den Verlust und die Reduzierung ihrer Brut immer weiter geschwächt bis hin zum Absterben des Volkes.“

Der Erreger bilde Sporen, die sehr widerstandsfähig gegenüber Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und Trockenheit sind und auf vielfältige Weise übertragen werden können. Sie finden sich im gesamten Bienenstand, in und auf den Bienen, an Schädlingen und an den benutzen Arbeitsgeräten.

Alle Imker im Saale-Orla-Kreis, die ihrer Pflicht zur Meldung ihrer Bienenhaltung bisher noch nicht nachgekommen seien, haben diese unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt anzuzeigen, so die Mitteilung.

Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut tritt am morgigen Mittwoch, 19. April, in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist beispielsweise sie auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen zu finden.

Das Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises ist unter Telefon 03663/488-193 oder 03663/488-198 oder per Mail an veterinaerwesen@lrasok.thueringen.de zu erreichen.