EU-Richter entscheiden zugunsten von Arbeitnehmern: Urlaub verfällt nicht – und ist vererbbar
Luxemburg.Ein Arbeitnehmer verliert seine Urlaubsansprüche nicht automatisch, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Stirbt ein Arbeitnehmer, der vor seinem Tod nicht alle ihm zustehenden bezahlten Urlaubstage genommen hat, so können die Erben vom Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung verlangen.
Sie haben vermutlich einen Ad-Blocker aktiviert. Aus diesem Grund können die Funktionen des Podcast-Players eingeschränkt sein. Bitte deaktivieren Sie den Ad-Blocker, um den Podcast hören zu können.