Kündigung nach Wiederheirat unzulässig - Rechte der Kirchen gestutzt
Erfurt.Wie weit reichen die Sonderrechte der Kirchen als Arbeitgeber von etwa 1,4 Millionen Menschen? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht nun im Fall eines katholischen Chefarztes beantwortet - für die Kirche eine bittere Entscheidung.
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