Saarbrücken. Immer wieder behindern Auto-Poser den Verkehr in Innenstädten und auf der Autobahn. Mehrere Hundert Euro soll zahlen, wer sinnlos den Motor aufheulen lässt oder mit durchdrehenden Reifen an der Ampel losfährt.

Laut einem Medienbericht könnten Auto-Poser im Straßenverkehr bald für ihr angeberisches Verhalten zur Kasse gebeten werden. Mehrere Hundert Euro soll zahlen, wer sinnlos den Motor aufheulen lässt oder mit durchdrehenden Reifen an der Ampel losfährt.

Diesen Plan verfolgt zumindest eine größere Gruppe von Verkehrsministern, die ab Donnerstag bei ihrer Frühlingstagung zusammenkommt, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“. Die Minister wollen demnach Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer dazu bewegen, den Bußgeldkatalog so anzupassen, dass Auto-Posing weitere Konsequenzen hat.

Bis jetzt ist Unnützes Hin- und Herfahren nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO eine Ordnungswidrigkeit. 20 Euro Verwarngeld kostet ein Verstoß gegen den Paragrafen, der dann erfüllt ist, wenn ein Verkehrsteilnehmer in einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und andere belästigt.

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Dieses Verwarngeld dürfte jedoch Fahrer von Sportwagen oder getunten Autos kaum davon abhalten, durch Innenstädte zu fahren und mit ihren teils lauten Fahrzeugen anzugeben. Wer mehrere Zehntausend Euro für ein Auto zahlt, hat vermutlich auch noch 20 Euro Bargeld für einen mögliches Verwarngeld dabei. Einige Verkehrsministerien der Länder hoffen wohl, dass sich das bei höheren Bußgeldern ändert.

Besonders beliebt bei Autoposern sind Supersportwagen der Marken Lamborghini, Ferrari, Porsche, Audi oder getunte Modelle von Mercedes-Benz und BMW. Wenn es um Rowdys mit diesen Fahrzeugen auf Autobahnen geht, stellt sich immer wieder auch die Frage nach einem Tempolimit. Dabei sind selbst die Autobauer Tempolimits gegenüber nicht abgeneigt. So sagte der Lamborghini-Chef: Ein Tempolimit wäre kein Problem fürs Geschäft.

Auto-Posing ist längst kein Einzelphänomen mehr und zeigt sich in unterschiedlichsten Formen – so zum Beispiel in Form von Autokorsos zu Hochzeiten. Eine Hochzeitsgesellschaft blockierte zuletzt die A3 – Die Polizei fürchtet einen Trend. Bei einer weiteren Blockade einer Autobahn – der A40 – wurde ein unbeteiligte Autofahrerin mehrfach abgedrängt und damit für Gefahr auf der Autobahn gesorgt.

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Zuletzt hat es in Deutschland ein wegweisendes Urteil zu Rasern im Straßenverkehr gegeben. Das Landgericht Berlin hat die zwei so genannten Ku’damm-Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht bestätigte ein vorangegangenes Urteil. Der Bundesgerichtshof hatte zunächst die erste Verurteilung der 30 und 27 Jahre alten Fahrer aufgehoben. Sie hatten sich im Februar 2016 ein Rennen in der City-West Berlins geliefert und einen Unfall verursacht, bei dem ein unbeteiligter 69-Jähriger getötet wurde. Das Gericht bestätigte das Mord-Urteil beim Autorennen mit Todesfolge.