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Gericht: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen
Luxemburg. Kommt nun die Stechuhr für alle? Ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs könnte den Arbeitsalltag jedenfalls gründlich verändern – auch in Deutschland.

Eine Karte zur Arbeitszeiterfassung wird in einem Betrieb unter eine Stechuhr gelegt. Archiv-© Armin Weigel/dpa

