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Gericht weist Eilantrag ab: Maskenpflicht und Mindestabstand bleibt
Weimar. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat in einem Eilverfahren einen Antrag von einem Pendler zurückgewiesen, die Pflicht zum Tragen einer Maske zu kippen.

In Thüringen gilt weiterhin das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Gleiches gilt für den Mindestabstand, entschied das Oberverwaltungsgericht in Weimar. © Marco Schmidt | Marco Schmidt

