Bundesarbeitsgericht: Teilzeitjob kein Grund für niedrigeren Stundenlohn
Arbeitgeber dürfen bei Teilzeitbeschäftigung nicht den Stundenlohn kürzen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor:

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Teilzeitbeschäftigten gestärkt (Symbolbild).© dpa | Martin Schutt

