Jena. Die Jugendstrafe gegen die Thüringer IS-Helferin Kristin L. ist rechtskräftig. Weder Verteidigung noch Bundesanwaltschaft legten Revision ein.

Das Urteil gegen die IS-Helferin Kristin L. ist rechtskräftig. Die 26-jährige Thüringerin war in der Vorwoche vom Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Jena zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht erließ für diese Zeit Meldeauflagen für die junge Frau. Außerdem muss sie ein Antiaggressionstraining absolvieren und psychologische Beratung in Anspruch nehmen. Dagegen sei keine Revision eingelegt worden, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die junge Frau wurde wegen Mitgliedschaft in der IS-Terrormiliz sowie wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Mit seiner Entscheidung blieb der Senat unter der Strafforderung der Bundesanwaltschaft, lag aber über den Vorstellungen der Verteidigung.

Kristin L. ist mit 18 Jahren 2015 gemeinsam mit einer jüngeren Freundin über die Türkei ins IS-Gebiet um die irakische Stadt Rakka ausgereist. Dort heiratete sie einen Kämpfer, den sie übers Internet kennenlernt hatte. Ihr Mann ist bei einem Einsatz ums Leben gekommen. Seit 2019 lebte sie mit ihrer Tochter in einem Lager kurdischer Milizen. Im Oktober 2022 wurde beide nach Deutschland zurückgeholt.

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