Gera. Ist ein Mann in seiner eigenen Wohnung brutal ausgeraubt worden? Der Prozess nahm einen überraschenden Verlauf.

Das Landgericht Gera hat am Montag im Verfahren um einen besonders schweren Fall des Raubes in Gera-Lusan entschieden. Angeklagt waren zwei Männer aus Gera, beide hat die erste Strafkammer freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, im Januar 2020 einen Mann in dessen Wohnung ausgeraubt zu haben. Einer der beiden soll ihn geschlagen, getreten und anschließend am Hals mit einem Messer bedroht haben. Beide seien mit Marihuana und dem Handy des Opfers geflüchtet. Bei einem Raub unter Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs drohen mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Ein Freispruch erster Klasse

Dazu kam es nicht. Ein Angeklagter konnte ein lückenloses Alibi vorweisen. Er war an dem Tattag vom Nachmittag an bei einer Kneipentour seines Arbeitgebers als nachgeholte Weihnachtsfeier anwesend. „Für ihn gibt es einen Freispruch erster Klasse“, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf.

Der zweite Angeklagte war nach der Aussage des Opfers, aber auch eines weiteren Zeugen bei der Tat mit in der Wohnung. Allerdings war ihm keine Tatbeteiligung nachweisbar, so dass er ebenfalls ohne eine Strafe davonkommt. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger hatten in beiden Fällen auf Freispruch plädiert.

Ein Angeklagter fehlt bei der Urteilsverkündung

Kurios: Der jüngere Angeklagte schwänzte den dritten Verhandlungstermin. Das Gericht entschied, in Abwesenheit zu verhandeln und das Urteil zu verkünden. Auch der Geschädigte war im Prozess im ersten Anlauf nicht gekommen, weil er Angst hatte. Er entlastete beim nächsten Anlauf beide Angeklagte. Jener, der mit in der Wohnung war, sei selbst nicht gewalttätig geworden und gegangen, als der Täter zugeschlagen habe.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Thüringer Bauunternehmer verurteilt: 750.000 Euro hinterzogen

Mutmaßlichem Brandstifter aus Apolda könnte Verurteilung wegen Mordes drohen