Jena. Unter bestimmten Umständen können Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden – aber unter welchen?

Oft heißt es nach Strafprozessen, dass eine Bewährungsstrafe verhängt worden ist. Doch was heißt, dass eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird? Und wann ist überhaupt Bewährung möglich?

In Strafverfahren gibt es zwei Sanktionen: entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Während Geldstrafen nicht zur Bewährung aussetzbar sind, ist dies bei Freiheitsstrafen möglich. Im Erwachsenenstrafrecht ist oberstes Prinzip, dass maximal Freiheitsstrafen von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Reihe von Abwägungsfragen fürs Gericht

Geregelt ist dies im Strafgesetzbuch in Paragraf 56. Demnach wird die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt, „wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird“. Das Gericht muss die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat und seine Lebensverhältnisse berücksichtigen. Auch die Wirkungen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind, muss das Gericht einbeziehen.

Bei Freiheitsstrafen, die zwischen einem und zwei Jahren liegen, kann das Gericht unter den gleichen Voraussetzungen zu einer Bewährungsaussetzung kommen. Darüber hinaus müssen nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. „Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen“, heißt es in dem Paragrafen.

Das passiert, wenn gegen Bewährungsauflagen verstoßen wird

Verbunden mit einer Aussetzung zur Bewährung sind meist Auflagen. So kann das Gericht beispielsweise anordnen, dass regelmäßig Termine bei der Bewährungshilfe in Anspruch genommen werden. Aber auch Geldzahlungen, das Leisten von Arbeitsstunden oder der regelmäßige Nachweis, dass keine Drogen konsumiert werden, sind als Auflagen denkbar. Zugleich wird die Bewährungszeit festgelegt, die zwischen zwei und fünf Jahren liegt. Verstößt der Angeklagte gegen die Auflagen oder wird wieder straffällig, kann ein Widerruf der Bewährung erfolgen: Die Freiheitsstrafe muss dann verbüßt werden.

Im Justizzentrum Gera sind unter anderem das Landgericht Gera und das Amtsgericht Gera angesiedelt.
Im Justizzentrum Gera sind unter anderem das Landgericht Gera und das Amtsgericht Gera angesiedelt. © Tino Zippel

Das Gericht kann auch Jugendstrafen unter gleichen Maßgaben wie bei den Erwachsenen zur Bewährung aussetzen. Die Bewährungszeit liegt zwischen zwei und drei Jahren.

Frühzeitige Entlassung bei Gefängnisstrafe ist möglich

Wer eine Haftstrafe verbüßen muss, kann auch in den Genuss von Bewährung kommen. Nach zwei Drittel der verbüßten Freiheitsstrafe ist eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung möglich. Bei besonderen Umständen ist schon eine Entlassung zur Hälfte der Strafzeit möglich – der Strafrest wird dann zur Bewährung ausgesetzt.

Wer entscheidet, welche Richter in welchen Fällen urteilen dürfen?