Berlin (dpa/tmn). Für viele Hausbesitzer ist eine Wärmepumpe die Alternative zu Öl- oder Gasheizung. Ob sie sich lohnt, will überlegt sein - zumindest spart gut Steuern, wer seine Vermietungsimmobilie damit ausstattet.

Die recht hohen Kosten für den nachträglichen Einbau einer Wärmepumpe direkt und komplett von den Steuern absetzen? Das geht in der Regel, wenn es sich um ein Haus handelt, das vermietet wird. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Auch wenn es teuer war, die Kosten sind als sogenannte Erhaltungsaufwendungen zu betrachten, die sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung abgesetzt werden können.

Zwar gelten die Kosten in einem bestimmten Fall als nachträgliche Herstellungskosten, die nur mit einem kleinen Prozentsatz über viele Jahre abgeschrieben werden können. Dieser Fall ist laut BVL aber eher selten. Dafür müssen nahezu gleichzeitig drei der vier wesentlichen Ausstattungsmerkmale einer Immobilie erneuert worden sein: Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie Fenster.

Hat also jemand zum Beispiel 80.000 Euro für die Installation einer Wärmepumpe bezahlt, kann er oder sie diese Kosten auf einen Schlag als Werbungskosten absetzen. Allerdings ist zu beachten, dass erhaltene Fördergelder oder Zuschüsse für die Umrüstung die abziehbaren Werbungskosten reduzieren.

Zwei Tipps von BVL-Geschäftsführer Erich Nöll:

1. Übersteigen die abziehbaren Kosten die Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust. Dieser kann wiederum die Steuern für andere Einkünfte, etwa als Arbeitnehmer, mindern.

2. Sie können den Betrag für den Wärmepumpeneinbau auch strecken. „Wenn Sie schon mit einem Teil der Kosten bei den Steuern auf Null kommen, lohnt sich das“, erklärt Nöll. Bei Wohngebäuden hat man die Wahl, größere Erhaltungsaufwendungen auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig zu verteilen - und so die maximale steuerliche Entlastung zu erreichen.