Berlin. Mehr als fünf Millionen Ruheständler müssen eine Steuererklärung machen. Wann Sie mit Nachforderungen rechnen müssen.

Müssen Rentner eine Steuererklärung machen? Diese Frage dürften sich auch 2019 wieder viele Rentner stellen. Denn mit der Rentenanhebung zur Jahresmitte, könnten viele um eine Steuererklärung nicht mehr drum herumkommen.

Insgesamt sind bereits fünf Millionen Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Auch in den vergangenen Jahren sind immer mehr Rentner zur Steuererklärung verpflichtet worden, weil ihre Renten deutlich gestiegen sind. Bei vielen entsteht dadurch die Sorge, dass sie das Finanzamt zur Kasse bittet.

Das könnte passieren, wenn man über eine gewisse Einkommensgrenze steigt. Die Sorge ist also nicht ganz unbegründet. Gleichzeitig heißt eine Steuererklärung aber auch nicht, dass man auch tatsächlich Steuern nachzahlen muss. Ob man nachzahlen muss, hängt im Wesentlichen davon ab, ob die die Rentenerhöhungen so hoch waren, dass sie über den Freibetrag steigen.

Rentnern droht Steuererklärung – Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Rentner erhalten in diesem Jahr eine höhere Rente
  • Das führt dazu, dass viele von ihnen eine Steuererklärung machen müssen
  • Gleichzeitig bedeutet das aber nicht, dass sie auch Steuern nachzahlen müssen

An Steuern dachte Helga G. nicht, als sie das Finanzamt aufsuchte. Sie wollte ihre Nichtveranlagungsbescheinigung für Zinseinkünfte verlängern. „Die brauchen Sie jetzt nicht mehr“, sagte die Finanzbeamtin nach Durchsicht der Unterlagen. „Denn Sie müssen eine Steuererklärung abgeben.“

Immer mehr Rentner sind davon betroffen. Zum 1. Juli erhalten 21 Millionen Rentner in Deutschland deutlich höhere Renten. In den alten Bundesländern steigen die Bezüge um 3,18 Prozent. Doch wer sich von der Erhöhung das eine oder andere Extra gönnen möchte, sollte auch daran denken, dass mit jeder Rentenerhöhung die Gefahr steigt, dass man als Rentner Steuern zahlen muss.

Steuererklärung für Rentner: Wie viele sind betroffen?

Fünf Millionen Rentner sind inzwischen davon betroffen. Mit der Rentenerhöhung in diesem Jahr werden nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums weitere 48.000 Senioren steuerpflichtig. Tendenz steigend. Allerdings wirkt sich das erst im nächsten Jahr aus, wenn die Steuererklärung für 2019 fällig wird. Aber auch im Jahr 2018 gab es eine kräftige Rentenerhöhung.

Sind Rentner zur Steuererklärung verpflichtet?

Bereits seit 2005 wird Jahr für Jahr ein immer größerer Anteil der Renten besteuert. Abhängig ist das vom Jahr, in dem der Rentenbezug beginnt. War vor 13 Jahren noch die Hälfte der damals bezogenen Rente steuerfrei, so müssen in diesem Jahr bereits 78 Prozent der staatlichen Altersbezüge versteuert werden.

Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 liegt er somit bei 80 Prozent der Jahresbruttorente.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung machen?

Danach erhöht er sich für Neurentner jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Alle Renten, die im Jahr 2040 oder später beginnen, müssen dann zu 100 Prozent versteuert werden. Der Rentenfreibetrag bleibt lebenslang unverändert. „Allerdings bezieht sich der steuerfreie Anteil nicht auf die jeweils aktuelle Rente, sondern wird anhand der Rente im ersten vollen Bezugsjahr ermittelt“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine. Die wichtigsten Fragen bei der Steuererklärung für Rentner.

Ein Beispiel: Olaf M. ging im September 2018 in Rente. In diesem Jahr bezieht er jeden Monat 1250 Euro. Macht insgesamt 15.000 Euro. Davon sind 3600 Euro (24 Prozent) steuerfrei. Das ist sein lebenslanger Rentenfreibetrag.

Bei Renten, die schon vor 2005 gezahlt wurden, ermittelt man den Rentenfreibetrag auf Basis der gesetzlichen Altersbezüge im Jahr 2005. Die Hälfte davon ist steuerfrei. Am Ende muss Steuern bezahlen, wer mit seinen steuerpflichtigen Einkünften über dem Grundfreibetrag von 9000 Euro (2018) liegt.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner?

Da es aber eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten gibt und nur ein Teil der Rente besteuert wird, kann die Rente auch deutlich über dem Grundfreibetrag liegen, ohne dass Steuern fällig werden. Zusammen veranlagte Ehepaare haben einen Grundfreibetrag von 18.000 Euro.

Die Steuererklärung kann ziemlich komplex werden. Foto: Christin Klose/dpa
Die Steuererklärung kann ziemlich komplex werden. Foto: Christin Klose/dpa © zgt

Aber viele Senioren beziehen auch Betriebsrenten oder Pensionen, private Rentenversicherungen, Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte. Dann wird die Steuererklärung noch komplexer. „Die Finanzverwaltung hat einen immer besseren Überblick über die Einkünfte der Rentner“, sagt Rauhöft. Das erkläre, dass die Rentner vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden.

Die Rentenversicherung stellt Rentnern auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke helfen. Diese Papiere enthalten alle relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen. Dennoch ist es zumindest für die erste Steuererklärung ratsam, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater aufzusuchen.

Ausgaben können vom Rentnereinkommen abgezogen werden

Die Abgabe einer Steuererklärung bedeutet nicht, dass automatisch auch Steuern fällig werden. Aber viele Neurentner, die gut verdient haben, kommen um Steuern nicht herum. Allerdings kann auch eine Reihe von Ausgaben vom Rentnereinkommen abgezogen werden. Dazu zählen vor allem die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Sonderausgaben wie Kirchensteuern oder Spenden können die Steuerlast senken.

Gleiches gilt für weitere Versicherungen wie eine Unfallversicherung. „Wenn Sie Haushaltshilfen oder Pflegedienste beschäftigen, können Sie diese Kosten ebenfalls absetzen“, sagt Rauhöft. Einen großen Posten können Gesundheitsausgaben bilden, allerdings müssen auch Rentner eine zumutbare Eigenbelastung tragen. Wichtig also: Alle Belege für Brille, Zahnersatz, Medikamente, Kuren oder Gehhilfen sollten das Jahr über gesammelt werden.

Steuerlich am günstigsten sind Renten von privaten Versicherungen

Richtig kompliziert wird es, wenn noch andere Renten bezogen werden, denn sie werden unterschiedlich besteuert. Eine Riester-Rente ist voll steuerpflichtig. Bei der Rürup-Rente gelten dagegen wieder die Regeln der gesetzlichen Rente. Eine Betriebsrente gilt als nachträglicher Arbeitslohn und wird voll besteuert. Dafür gibt es aber eine Entlastung in Form eines Versorgungsfreibetrags. Wie hoch der ausfällt, richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr.

Steuerlich am günstigsten sind Renten von privaten Versicherungen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Steuerlich am günstigsten sind Renten von privaten Versicherungen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa © zgt

Steuerlich am günstigsten sind Renten von privaten Versicherungen. Solche Bezüge werden mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Wer mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, muss 18 Prozent seiner Privatrente versteuern. „Einkünfte wie Zinsen, Mieten oder Bruttolöhne können um den Altersentlastungsbetrag gemindert werden“, sagt Rauhöft. Das heißt, Rentner können einen Teil ihrer zusätzlichen Einnahmen behalten, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.

Im Schnitt 136 Euro, wenn es nur Renteneinkünfte gibt

Für Renten und Pensionen kann er aber nicht in Anspruch genommen werden. Auch für den Altersentlastungsbetrag gilt: Jeder Rentenjahrgang hat einen eigenen. Neben haushaltsnahen Dienstleistungen wie Gartenpflege oder Fensterputzen kann der Arbeitslohn von Handwerkerrechnungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Pro Jahr sind das 20 Prozent des Arbeitslohns, maximal 1200 Euro. Insgesamt zahlen die deutschen Rentner so viele Steuern wie nie zuvor.

Zu den begünstigten Handwerkerarbeiten gehören Malerarbeiten oder die Wartung der Heizungsanlage. Es gibt also auch für Rentner viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Aber wegen der vielen jahrgangsbezogenen Freibeträge ist die Rentenbesteuerung komplizierter als die Steuererklärung für einen Arbeitnehmer.

Steuererklärung kostet meist viel Arbeit

Für die 85-jährige Helga G. war die Steuer überschaubar. 68 Euro musste sie bezahlen. Damit liegt sie unter dem Durchschnitt. Denn wer wie sie nur Renteneinkünfte hat, zahlt im Mittel 136 Euro Steuern im Jahr. Rentner mit weiteren Einkünften liegen dagegen bei 378 Euro Jahressteuer.