Berlin. E-Scooter stehen in Deutschland vor der Zulassung. Welche Roller sind erlaubt, wer darf wo fahren? Wichtige Fragen und Antworten.

Kleine, elektrisch betriebene Tretroller könnten bald auch ganz offiziell durch deutsche Städte flitzen: Denn an diesem Freitag soll im Bundesrat nun die letzte Weiche für die Straßenzulassung sogenannter E-Scooter gestellt werden. Gibt es grünes Licht für E-Scooter?

Wenn die Länderkammer - wie allgemein erwartet - der Verordnung für Elek­trokleinstfahrzeuge (eKFV) zustimmt, steht der Verwendung entsprechender Roller nichts mehr im Wege - einige Details sind jedoch noch nicht abschließend geklärt.

Ein Überblick, welche Gefährte genau die eKFV voraussichtlich erlauben wird und worauf Verbraucher bei Kauf und Nutzung achten müssen.

E-Scooter: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nach derzeitigem Stand muss der E-Tretroller über eine Lenk- oder Haltestange und über zwei voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad verfügen. Die Beleuchtung muss wie beim Fahrrad ausgeführt sein, Vorder- und Rücklicht sowie die vorgeschriebenen Reflektoren sind Pflicht, Blinker und Bremslicht sind erlaubt, aber kein Muss. Eine Klingel ist ebenfalls vorgeschrieben.

Außerdem brauchen die Roller eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. eine Einzelbetriebserlaubnis. Eine Versicherungsplakette, ähnlich dem Versicherungskennzeichen an Mofas, muss ebenfalls angebracht sein, um den Haftpflichtschutz nachzuweisen. Laut erster Aussage der Versicherungsunternehmen wird eine solche Police etwa 35 bis 40 Euro jährlich kosten.

Wer darf E-Scooter fahren und wer nicht?

Im Verordnungsentwurf wird noch zwischen E-Scootern mit Höchstgeschwindigkeiten von 12 km/h und 20 km/h unterschieden. Erstere sollen demnach ab 12, letztere ab 14 Jahren gefahren werden dürfen. Die Bundesrat-Ausschüsse plädieren jedoch dafür, alle Roller in einer Kategorie zusammenzufassen, eine Umsetzung gilt als wahrscheinlich.

Nicht klar ist, ob auch die Forderung, das Mindestalter auf 15 Jahre heraufzusetzen, Erfolg haben wird. Davon abgesehen werden keine weiteren Anforderungen an den E-Scooter-Fahrer gestellt. Einen Führerschein braucht man nicht, auch keinen Helm - alle Experten raten aber dringend dazu, dennoch einen zu tragen.

Wo dürfen die E-Scooter gefahren werden?

Dem ursprünglichen Plan, Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h auch auf Gehwegen zuzulassen, wird der Bundesrat aller Voraussicht nach nicht zustimmen. Hier hatte sich großer Widerstand bei den Ländern abgezeichnet und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer offenbar zur Umkehr bewegt.

Scheuer erklärte vergangene Woche, langsame E-Tretroller doch nicht auf dem Bürgersteig zulassen zu wollen. Stattdessen werden die E-Scooter den Radweg - und wo nicht vorhanden, die Straße - benutzen müssen.

Welche E-Scooter mit Zulassung gibt es zum Start?

Bislang sind nur zwei Modelle verfügbar, sie dürfen aufgrund einer Sondererlaubnis jetzt schon genutzt werden: der Metz Moover (ab 2000 Euro) und der BMW X2City (ab 2400 Euro). Beide Modelle sind im Vergleich zu typischen E-Scootern deutlich am oberen Ende der Preisskala angesiedelt.

Der ebenfalls in Deutschland ansässige Hersteller IO Hawk will aber in den kommenden Wochen gleich zwei Modelle mit Straßenzulassung verkaufen. Einerseits das neue Modell „Exit-Cross eScooter“ (ab 1000 Euro), sowie eine überarbeitete Version des bereits erhältlichen E-Scooters „Sparrow“ (ab 550 Euro). Für letzteres Modell habe man bereits die Tüv-Prüfung erfolgreich abgeschlossen, beim „Exit-Cross eScooter“ stehe dies unmittelbar bevor, so ein Unternehmenssprecher.

Kann ich meinen bereits gekauften E-Scooter nachrüsten, damit er auch auf die Straße darf?

IO Hawk etwa hat bereits einen Nachrüstsatz für schon verkaufte „Sparrow“-Roller entwickelt. Doch ob sie zum Einsatz kommen können, sei rechtlich noch offen, so der Sprecher. Denn die Frage, ob Nachrüstungen generell erlaubt sein werden, sei bislang ungeklärt. Das Bundesverkehrsministerium erklärt dazu auf seiner Website, dass Nachrüstungen bereits verkaufter Fahrzeuge durchaus möglich sein werden.

Der Hersteller müsse für die entsprechenden Umbauten dann allerdings eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen. Kümmert sich der Hersteller nicht darum, könnten Besitzer eines entsprechend der Verordnung ausgestatteten E-Scooters auch eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Das dafür notwendige Gutachten dürfte allerdings sehr kostspielig sein.

Besitzer von günstigen E-Tretrollern aus Fernost sollten sich besser keine allzu großen Hoffnungen auf entsprechende Nachrüstungen durch den Hersteller machen. Ihre Roller werden wohl auch künftig nicht in Deutschland zugelassen sein.

Wie sollten E-Scooter-Fans beim Kauf vorgehen?

Aktuell ist Geduld ratsam: Die Zahl der offiziell als Elektrokleinstfahrzeuge zugelassenen E-Scooter dürfte in den kommenden Wochen und Monaten deutlich zunehmen, die Preise entsprechend sinken. Aktuell ist die Auswahl dagegen noch übersichtlich.