Dresden. Seit 2015 ist der Dieselskandal im öffentlichen Fokus. Wer nach dem Bekanntwerden ein Auto mit Schummelsoftware kaufte, hat kaum Chancen auf Schadenersatz. Das zeigt eine Gerichtsentscheidung.

Käufer von Dieselautos können sich im Zuge des Dieselskandals Hoffnungen auf eine Entschädigung machen. Wer das Auto aber kaufte, obwohl er von der verbauten Schummelsoftware wusste, erhält wohl keinen Schadenersatz.

Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 9 U 2067/18), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Der Fall: Im Juni 2016 kaufte ein Mann einen VW, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet war. Zu diesem Zeitpunkt war der Dieselskandal seit mindestens einem halben Jahr bekannt - und ebenso die Tatsache, dass VW die Zulassungsvorschriften nur über ein Softwareupdate der Autos würde einhalten können.

Gericht erkannte keinen Anspruch

Der Käufer klagte dennoch auf Schadenersatz - ohne Erfolg. Denn das Gericht erkannte keinen Anspruch darauf. Zum Zeitpunkt des Kaufs habe das Fahrzeug zwar aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht den Zulassungsvorschriften entsprochen. Und der Verkäufer habe den Kunden auch nicht explizit darauf hingewiesen.

Doch war seit Ende 2015 – mindestens ein halbes Jahr vor dem Kauf – absehbar, dass letztlich keine Stilllegung der Fahrzeuge drohen würde. Denn durch ein Softwareupdate würde der Hersteller in der Lage sein, die Zulassungsvorschriften einzuhalten. Davon hätte der Mann gewusst - und kaufte trotzdem. So sei es ihm letztlich nicht darauf angekommen, ob das Auto vom Dieselskandal betroffen sei oder nicht.

Der Mann sei mit dem Kauf kein besonderes Risiko eingegangen. Diese Einschätzung hätten außerdem viele Käufer geteilt. Denn auch nach dem Bekanntwerden des Skandals seien davon betroffene Gebrauchtfahrzeuge weiterhin vielfach gekauft worden.