Berlin. Der Richterbund will Internetkonzerne zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichten. Die Juristen haben vor allem einen AfD-Fall im Sinn.

Der Deutsche Richterbund hat schärfere gesetzliche Vorgaben für Internetkonzerne gefordert. „Es braucht eine konsequentere Strafverfolgung von Hass, Hetze und Bedrohungen im Internet“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, unserer Redaktion. Das vor zwei Jahren in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) habe noch nicht die erhofften Fortschritte gebracht.

Deshalb müssten die gesetzlichen Vorgaben dringend nachgebessert werden. Konkret forderte Rebehn eine Pflicht für die Netzwerke, die Bestandsdaten eines Nutzers bei Verdacht auf Straftaten herauszugeben, so wie es sie für Telekommunikationsanbieter bereits gebe. Bisher, so der Geschäftsführer, träten die Behörden den Netzwerken „eher als Bittsteller gegenüber“.

Facebook-Post der AfD im Fokus

Dem Richterbund geht es um Fälle wie diesen: Ein Facebook-Post des

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zog 257 Ermittlungsverfahren und drei Anklagen wegen Volksverhetzung nach sich, wie die Behörde am Freitag bekanntgab. Von den 257 Verfahren seien allerdings 56 eingestellt worden, weil die Ermittler die hinter den Pseudonymen steckenden Menschen nicht ausfindig machen konnten.

Die Deggendorfer AfD hatte einen Livestream von Protesten in einer Asylbewerber-Unterkunft auf ihrer Facebook-Seite gepostet. Nutzer forderten, die Asylbewerber zu vergasen oder ins Konzentrationslager Auschwitz zu schicken.

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kritisierte Rebehn. Die Auskunftsstellen der Netzwerke gäben Nutzer-Daten wie Namen oder Mailadresse bei einem Verdacht auf Straftaten oft nicht heraus. „Es besteht nach wie vor eine faktische Strafbarkeitslücke bei Straftaten, die im Netz unter Pseudonym begangen wer­­den.“