Berlin. Friseure und Kitas bleiben weiter zu, bestimmte Geschäfte dürfen öffnen – seit Montag gibt es einige Änderungen. Wo gilt jetzt was?

An diesem Montag erwacht Deutschland nach und nach wieder aus dem Corona-Lockdown. Die ersten Auflagen wurden gelockert. Das betrifft unter anderem Schulen und Geschäfte. Die Details hängen allerdings von Branche und Bundesland ab. Ein Überblick über das, was sich jetzt ändert.

Corona-Lockerungen: Welche Geschäfte dürfen öffnen?

Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen. Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen sogar alle wieder aufmachen. Allerdings müssen sich die Kunden in manchen Bundesländern länger gedulden als anderswo. Zoos öffnen ebenfalls wieder, in manchen Regionen schon ab Montag.

Der Einzelhandelsverband HDE forderte eine faire Lösung für die gesamte Branche. „Vielen Händlern helfen die getroffenen Beschlüsse nicht weiter“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der Deutschen Presse-Agentur. Nötig sei eine faire Regelung, die auf den ersten Blick für alle transparent sei. Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) plädierte in der „Rheinischen Post“ (Montag) für verkaufsoffene Sonntage, um den Einzelhandel zu stärken.

Was bleibt weiterhin geschlossen?

Restaurants dürfen weiterhin nur liefern, andere wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen. Das gilt auch für Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze und Fitnesscenter. Friseure dürfen ab dem 4. Mai wieder aufmachen.

Hintergrund: Corona-Krise. Restaurants und Hotels stehen vor der Pleite

Kommentar: Mit strikten Regeln sollten Restaurants wieder öffnen können

Was passiert mit Schulen, Kitas und Universitäten?

In Sachsen kehren die ersten Abschlussklassen am Montag an die Schule zurück, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten, am Donnerstag folgt Nordrhein-Westfalen.

Berlin und Brandenburg beginnen mit den verschobenen Prüfungen, sie sind aber nicht die ersten: Hessen und Rheinland-Pfalz hatten an ihren regulären Prüfungsterminen festgehalten und bereits früher damit begonnen. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, der bayerische Gymnasiumsdirektor Heinz-Peter Meidinger, wünscht sich, dass „Kommunen und Landkreise für die jetzt ja noch überschaubare Anzahl an Abschlussschülern und deren Lehrkräfte einen einfachen Mundschutz zur Verfügung stellen“, wie er der „Passauer Neuen Presse“ sagte.

In den meisten Bundesländern startet das Hochschulsemester – allerdings nicht mit herkömmlichen Vorlesungen und Seminaren, sondern nur mit digitalen Lehrveranstaltungen. Prüfungen dürfen ab Montag wieder stattfinden. Labore, Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.

Kitas bleiben geschlossen, die Notbetreuung soll aber ausgeweitet werden. Auch hier regeln die Länder selbst, wie sie vorgehen. Am Montag berät erstmals eine Arbeitsgruppe, wie eine schrittweise Wiederöffnung der Kitas aussehen kann. Viele Eltern arbeiten derzeit nicht nur zuhause, sondern müssen sich dort auch noch um die Kinder kümmern.

Wo gibt es sogar Verschärfungen?

Inzwischen sind auch in Deutschland mehr und mehr Leute zu sehen, die Schutzmasken tragen. Sachsen hat als erstes Bundesland eine Maskenpflicht eingeführt: Beim Einkauf und im Nahverkehr ist dort seit Montag ein Mund-Nasen-Schutz oder Schal zu tragen. In Städten wie Wolfsburg oder Jena gilt dies bereits.

Bayern führt eine Maskenpflicht in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr ab kommender Woche ein. Dann sollen auch dort Mund-Nasen-Schutz oder Schals Pflicht sein. Im niederbayerischen Straubing soll die Maßnahme schon im Laufe dieser Woche eingeführt werden.

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten hatten dies bei der Festlegung des Kurses für die nächsten Wochen lediglich „dringend empfohlen“. Lesen Sie zu dem Thema auch diesen Text: Maskenpflicht: Diese Regeln gelten aktuell in Deutschland

So trage ich den Mundschutz richtig

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    Sind Gottesdienste wieder erlaubt?

    Sachsen erlaubt jetzt auch Gottesdienste wieder. Teilnehmen dürfen maximal 15 Gläubige. In den anderen Bundesländern sind sie noch verboten.

    Kann ich weiterhin am Telefon eine Krankschreibung erhalten?

    Nein, Krankschreibungen per Telefon bei Erkältungssymptomen sind ab Montag nicht mehr möglich. Wer ein Attest braucht, muss zum Arzt.

    Die entsprechende Ausnahmeregelung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen (G-BA) am Freitag nicht verlängert - gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern. Gesundheitspolitiker, Gewerkschaften und Verbraucherschützer hatten das massiv kritisiert.

    Woran ändert sich vorerst nichts?

    Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gelten weiterhin – und zwar bislang bis zum 3. Mai. Am 30. April wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten.

    Die Abstandsgebote und verschärften Hygieneregeln werden nach Einschätzung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber noch lange gelten. Er rechne noch „über Monate“ damit, sagte er am Sonntagabend im ZDF. „Bis es einen Impfstoff gibt, werden wir miteinander und aufeinander aufpassen müssen.“ Nach Einschätzung von Experten ist mit einem Impfstoff nicht vor dem nächsten Frühjahr zu rechnen.

    Kontaktbeschränkungen gelten weiter bis 3. Mai

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      Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. Was alles unter „Großveranstaltung“ fällt, wird noch geklärt. Bundesligaspiele vor Publikum werden in dieser Saison nicht mehr stattfinden. Auch viele Festivals fallen wegen Corona aus.

      Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung. (jb/dpa)