Gemeinsam mit Landeswahlleiter klärt unsere Lokalredaktion wichtige Fragen zur Wahl des neuen Landtags am 1. September.

Wer wird am 1. September in Thüringen gewählt?

Am 1. September wird der Thüringer Landtag gewählt. Die gewählten Abgeordneten beschließen Gesetze für Thüringen. Landesparlamente sind für andere Aufgaben zuständig als der Bundestag oder die Kommunen. Sie kümmern sich zum Beispiel um die Polizei und den Strafvollzug, die Kulturpolitik, Schulen und Hochschulen, das Wahlalter bei Regionalwahlen und auch das Glücksspiel. Und sie entscheiden über den Haushalt des Landes, also wohin wie viel Geld fließt. Gewählt werden können alle Deutschen ab 18 Jahren, die seit mindestens einem Jahr in ihrem Wahlgebiet wohnen. Das gewählte Parlament besteht grundsätzlich aus 88 Abgeordneten. Das Wahlsystem verbindet dabei die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen, die eine für einen Direktkandidaten und die zweite für die Landesliste einer Partei.

Wer kann bei der Landtagswahl seine Stimme abgeben?

Alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat haben, sind wahlberechtigt. Nicht wahlberechtigt ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, wem durch Endentscheidung ein Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten bestellt wurde, oder wer sich aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet. Für die Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich, in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu haben. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben.

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Wie gebe ich die Stimmen ab?

Der Stimmzettel ist für die Abgabe der beiden Stimmen in Wahlkreis- und Landesstimme unterteilt. Mit der Wahlkreisstimme (Erststimme) auf der linken Seite wird der Direktkandidat einer Partei gewählt. Aus dem Wahlkreis zieht immer die Person direkt in den Landtag, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte. Die zweite Stimme wird auf der rechten Seite abgegeben. Mit dieser Stimme entscheiden sich die Wähler für eine bestimmte Partei. Die zweite Stimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien.

Was bedeutet Fünf-Prozent-Klausel?

Die Fünf-Prozent-Klausel oder auch Fünf-Prozent-Hürde ist eine Regel dafür, ab wann eine Partei in ein Parlament einziehen darf. Diese Regel gilt für den Thüringer Landtag genauso wie für den Bundestag. Sie besagt, dass Parteien erst Abgeordnete ins Parlament schicken dürfen, wenn sie mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erreichen. Unabhängig davon ziehen alle mit der Erststimme gewählten Direktkandidaten in den Landtag ein, auch wenn ihre Partei weniger als fünf Prozent erzielt hat.

Wie werden die Sitze im Landtag verteilt?

An die in den 44 Thüringer Wahlkreisen direkt gewählten Abgeordneten werden grundsätzlich 50 Prozent der Landtagssitze vergeben. Abweichungen von dieser Regelung kommen gegebenenfalls nur durch sogenannte Ausgleichs- und Überhangmandate zustande. Jeder Wahlkreis stellt somit eine Person, die direkt in den Landtag einzieht und die Interessen ihres jeweiligen Wahlkreises vertritt. Die verbleibende 44 Sitze werden auf die Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde überwinden konnten, nach dem Verfahren Hare/Niemeyer entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt im Land erreichten Landesstimmenzahlen verteilt.

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Was bedeuten Überhangmandat und Ausgleichsmandat?

Wenn eine Partei durch die Zweitstimmen zwei Plätze im Parlament bekommt und ein Direktmandat gewinnt, ziehen dieser Direktkandidat und eine Person von der Landesliste ins Parlament ein. Bei zwei Direktmandaten besetzen diese die beiden Plätze. Komplizierter wird es, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als Plätze im Parlament. Dann ziehen trotzdem alle Direktkandidaten ein. Dadurch entstehen Überhangmandate. Damit das Verhältnis zwischen den Parteien im Parlament nicht durch die Überhangmandate verfälscht wird, gibt es wiederum Ausgleichsmandate. Diese Mandate werden auch mit Kandidaten von der Landesliste besetzt. Aktuell gibt es im Landtag 90 Abgeordnete. 

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