Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 wurde das amtliche Zusatzzeichen „Carsharing“ eingeführt. Auch in Erfurt stehen nun die ersten Verkehrsschilder mit diesem weithin noch unbekannten Zusatzzeichen.

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Die Erfurter Carsharing-Stellplätze sind durch ein eigens dafür eingeführtes Verkehrszeichen ausgewiesen. Das Schild kennzeichnet Parkflächen, die ausschließlich für Carsharing-Fahrzeuge reserviert sind. In Erfurt erfolgt die Kennzeichnung zusätzlich mit einem weiteren weißen Zusatzschild mit dem Namen des Carsharing-Anbieters „teilAuto“ und teilweise auch mit Bodenmarkierung, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Diese Beschilderung ist immer verbunden mit einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgenehmigung für den bezeichneten Anbieter.
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Falschparken kann mit 55 Euro geahndet werden
Fahrzeuge, die keine Carsharing-Fahrzeuge sind, dürfen dort weder abgestellt noch kurzzeitig geparkt werden. Ein Verstoß gegen diese Regel kann mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro geahndet werden, falsch parkende Fahrzeuge können abgeschleppt werden. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Verfügbarkeit der Carsharing-Fahrzeuge für die nächste Nutzung sicherzustellen und das Carsharing-System effizient zu gestalten.
„Durch die Einrichtung reservierter Stellplätze trägt die Stadt Erfurt zur Förderung des Carsharings und unterstützt so eine nachhaltige, preiswerte und flexible Mobilität für ihre Bürgerinnen und Bürger“, teilt die Stadtverwaltung mit.
Stadt stellt Stellflächen im öffentlichen Raum bereit
Zum Hintergrund: Carsharing ist ein Konzept, zur gemeinschaftlichen Nutzung von Fahrzeugen. Statt ein eigenes Auto zu besitzen, können Nutzerinnen und Nutzer je nach Bedarf ein Fahrzeug mieten – stundenweise oder für längere Zeiträume. Dabei stehen die Fahrzeuge an festen Stationen im Stadtgebiet Erfurt zur Verfügung. Die Stadt Erfurt unterstützt dieses Konzept, indem sie reservierte Stellflächen im öffentlichen Raum bereitstellt.
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red




