Das ist doch mal eine Verwaltungsbotschaft, die Vorfreude weckt, wenn wir schon die Einladung zur Fachtagung „Maritime Sicherheit“ dankend ablehnen müssen. Erfurt liegt nämlich leider nicht am Meer. Aber Strände, die haben wir natürlich. Damit sind wir bei der ThürBgwVo, Sie wissen schon, die Thüringer Badegewässerverordnung.

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Deren Anforderung kommt die Stadtverwaltung nach, indem sie eine vorläufige Liste der Badegewässer erstellt hat, die in der nahenden Saison für erfrischungsuchende Erfurter zur Verfügung stehen. Es wären, wie schon in den vergangenen Jahren, derer drei: das Strandbad Stotternheim, der Freizeit- und Erholungspark Nordstrand und der Baggersee Kühnhausen im Bereich des Campingplatzes.
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Holt die Strände aus der Illegalität!
Offiziell vorläufig ist die Liste deshalb, weil der Gesetzgeber die Kommune neuerdings verpflichtet, dazu auch ihre Bürger anzuhören. Jetzt, liebe Erfurter, ist es an uns. Mutige Bader wissen natürlich, dass es noch ganz andere Ecken gibt, um in unbeobachteten Momenten den Sprung ins kühle Nass zu wagen. Das, freilich, ohne amtliche Genehmigung, ohne Überwachung durch einen Rettungsschwimmer und ohne eine Garantie der gesundheitlichen Unbedenklichkeit.
Es sind also Informationen, die unter der Hand gehandelt werden: diverse Abschnitte der Gera oder des Flutgrabens seien gut zugänglich, so mancher Baggersee ein Geheimtipp. Natürlich sind solche Ausflugsziele nicht empfehlenswert und die Vorsicht bei unbekannten Gewässern unbedingt zu beherzigen. Aber vielleicht lassen sich die Behörden dazu erweichen, Badestellen aus der Illegalität zu holen? Anregungen nimmt das Gesundheitsamt unter gesundheit@erfurt.de entgegen.




