Sie gehören für viele zum Kostüm, doch sie sind verboten: täuschend echt aussehende Waffenattrappen. Solche sogenannten Anscheinswaffen sind beim großen Festumzug am Sonntag in Erfurt nicht erlaubt, das Mitführen wird durch die Gemeinschaft Erfurter Carneval (GEC) untersagt. Das geht aus einer Mitteilung der GEC hervor.

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„Kostüme sollten so gewählt werden, dass keine Missverständnisse oder Gefahrensituationen entstehen“, betont Jens-Christian Porsch von der GEC-Zugleitung. Damit alle Gäste sicher und unbeschwert feiern können, weist die GEC in Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden explizit auf diese Regel hin.
Glasflaschen sind auch verboten
Eine Anscheinswaffe kann nicht nur ein Gewehr oder eine Pistole sein, sondern auch ein Messer oder (Piraten-)Schwert. Ein Mitführen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich, also nicht nur während eines Karnevalsumzuges, ein Verstoß gegen das Waffengesetz, hier droht Bußgeld. Des Weiteren sei zu beachten, dass entlang der Umzugsstrecke ein Verbot für Glasflaschen und Glasbehältnisse gelte. „Dies dient der Vermeidung von Schnittverletzungen und der Erleichterung der anschließenden Reinigung“, so der Umzugsverantwortliche.
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Aufgrund der Veranstaltung kommt es zwischen 10.30 Uhr und 19 Uhr zu massiven Verkehrseinschränkungen im Stadtzentrum und im Liniennetz der Erfurter Verkehrsbetriebe.






