Die anhaltende Trockenheit verschärft die Situation nicht nur in den Wäldern, sondern auch in den städtischen Parks. Wie bereits im vergangenen Jahr erlässt die Stadt Erfurt jetzt eine Allgemeinverfügung, die das Grillen in den öffentlichen Grünanlagen komplett untersagt. Auch die Nutzung der fest installierten Grillplätze ist nicht mehr erlaubt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung soll am Freitag, 26. Juni, in Kraft treten und zunächst bis 30. September gelten, könnte jedoch auch früher widerrufen werden.

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In der Verfügung des Garten- und Friedhofsamtes werden „alle Handlungen, die zu Bränden führen können“ in Erfurts Grünanlagen untersagt. Neben dem Grillen zählen dazu auch das Entzünden von Kerzen oder Wasserpfeifen sowie das Wegwerfen von glimmenden Zigarettenstummeln oder Streichhölzern. Noch vor zwei Tagen wurde das Aufstellen von Grablichtern auf den städtischen Friedhöfen verboten. Bezüglich der Parks wurde lediglich zur Vorsicht ermahnt. Auch das Grillen an den fest installierten Grillplätzen blieb zunächst erlaubt.

Im Normalfall ist das Grillen in städtischen Parks zulässig, sofern ein Mindestabstand von fünf Metern zu Sträuchern oder der Fläche unter den Baumkronen eingehalten wird. Das jetzige Verbot wird mit dem sogenannten Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes begründet. Der kletterte zuletzt auf Stufe 4, die für „hohe Gefahr“ steht. Der Waldbrandstufe in der Region liegt aktuell noch bei 3 (mittlere Gefahr).

red