Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises veröffentlichte eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest, nachdem der Ausbruch der Vogelgrippe bei verendeten Tieren am 20. Oktober bestätigt worden ist. Nun ist das Betreten oder Befahren des Uferbereiches des Kelbraer Stausees auf dem Gebiet des Kyffhäuserkreises untersagt. Wie die Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz am Mittwoch meldete, wurden seit 15. Oktober inzwischen rund 500 verendete Kraniche und eine tote Wildgans gefunden.
Einsatzkräfte in Mansfeld-Südharz am Limit
Wie es vom Kreis Mansfeld-Südharz weiter hieß, sei aufgrund der Vogelzug-Saison mit weiteren Tieren zu rechnen, die dem Virus zum Opfer fallen könnten. „Da die bislang eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes, des Umweltamtes und die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr beim Einsammeln der verendeten Tiere inzwischen an ihre Grenzen kommen, wird der Landkreis heute noch offizielle Amtshilfeersuchen an die Verbandsgemeinde Goldene Aue, die Gemeinde Südharz und die Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land stellen. Dabei geht es um die Anfrage nach Unterstützung durch Einsatzkräfte und gegebenenfalls auch Technik, zum Beispiel das Luftkissenboot der Freiwilligen Feuerwehr Röblingen“, teilte Kreissprecherin Michaela John mit.
Totes Geflügel bei Bürgertelefon melden
Der Nachbarlandkreis in Sachsen-Anhalt hat ab 23. Oktober außerdem ein Bürgertelefon eingerichtet. Dort können Fragen gestellt oder aber totes Wild- oder Hausgeflügel gemeldet werden, so John. Das Bürgertelefon ist unter der Telefonnummer 03464 535 4303 oder -4305 zu erreichen.
Umgebung vom Stausee Kelbra ist Sperrgebiet
Das nun vom Kyffhäuserkreis zum Sperrgebiet erklärte Areal am und um den Stausee Kelbra herum, in dem in den vergangenen Tagen mehr als 100 tote Kraniche entdeckt und eingesammelt worden waren, umfasse unter anderem die parallel zum Ufer angelegte Zuwegung, die des Stausees nächstgelegene Wegkante, weiter verlaufend in westlicher Richtung jeweils an der unteren Kante des Bereiches des Campingplatzes bis zum Bootsanleger hin zur Uferbewaldung und von dort in südlicher Richtung bis zum Kreuzungsbereich der Landesstraße 1040 am Stausee und ziehe sich weiter in westlicher Richtung entlang des Weges zur Numburg.
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Durch die neue Auflage soll die Weiterverbreitung der Tierseuche minimiert werden. Durch beispielsweise verunreinigte Fahrzeuge oder Gegenstände, aber auch Tiere, die in kontaminiertes Material laufen, besteht die Gefahr, das Virus in nicht betroffene Gebiete zu tragen. Wer sich nicht an die Auflagen zur Bekämpfung der Geflügelpest hält, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro rechnen, teilte der Landkreis weiter mit. Die verhängte Stallpflicht für Geflügel im Kyffhäuserkreis gilt nach wie vor. red


