Im vergangenen Herbst starben Dutzende Kraniche am Stausee Kelbra an der Geflügelpest. Nun wurde die Geflügelpest erneut bei Tieren im Kyffhäuserkreis nachgewiesen. Wie das Thüringer Sozialministerium am Mittwoch informierte, ist das für Tiere gefährliche Virus in einem Putenbestand mit rund 10.500 Tieren amtlich festgestellt worden.

Proben entnommen und untersucht

Nach dem Ausbruch, so heißt es weiter, habe der Landkreis alle notwendigen Maßnahmen angeordnet. In dem diesmal betroffenen Betrieb waren zuvor erhöhte Tierverluste aufgetreten, teilt das Ministerium mit. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises habe daraufhin eine Betriebssperre angeordnet und amtliche Proben entnommen, die am Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) untersucht wurden.

Durch das TLV wurde das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 am 17. Februar nachgewiesen. Die Ergebnisse seien mit Untersuchungen durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut am 18. Februar bestätigt worden. Es erfolgte die Differenzierung auf ein HPAI-Virus vom Subtyp H5N1, heißt es vom Ministerium weiter.

Schutzzone eingerichtet

Und weiter: Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt werden alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Dazu gehören unter anderem „eine tierschutzgerechte Tötung der Puten des betroffenen Bestandes unter amtlicher Aufsicht und die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie die Einrichtung einer Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand“, informiert das Sozialministerium am Mittwochabend.

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Neben dem Kyffhäuserkreis ist auch der Landkreis Sömmerda von der Schutz- und Überwachungszone betroffen. Die genauen Grenzen sowie die in den Sperrzonen geltenden Maßnahmen werden laut Mitteilung durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der beiden betroffenen Landkreise mit einer Allgemeinverfügung festgelegt.

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie weist vor diesem Hintergrund erneut auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin, damit weitere Fälle von Geflügelpest verhindert werden.

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Im Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb wurde eine Überwachungszone eingerichtet. Diese Orte gehören dazu: Greußen, Kirchengel, Grüningen, Topfstedt (Niedertopfstedt und Obertopfstedt), Feldengel, Holzengel, Trebra, Niederbösa, Günserode, Seega, Göllingen, Hachelbich, Rottleben, Bendeleben, Bad Frankenhausen, Seehausen, Oldisleben, Sachsenburg, Gorsleben, Bahnhof Heldrungen, Etzleben und Esperstedt. red/sal