Der Zeuge traut seinen Augen nicht. Aber auch der zweite Blick scheint seinen ersten Eindruck zu bestätigen. In einem Loch nahe der alten Schienen auf dem Gelände des früheren Bahnhofsgebäudes in Bleicherode liegt ein totes Tier.

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Das Kopfkino beginnt. Der Zeuge meint, einen Hund zu erkennen. Und er mutmaßt: Ein herzloser Mensch hat seinen gestorbenen Vierbeiner hier illegal entsorgt, einfach weggeschmissen.

Der Bleicheröder wünscht sich, dass der vermeintliche Täter ermittelt werden kann und für diese mitleidlose Hunde-Entsorgung eine Strafe bekommt. Er informiert die Zeitung, schickt der Redaktion auch ein Foto.

Hund
In diesem Loch ist der Tierkadaver entdeckt worden.© Christian Roetzel

Der Reporter ist zunächst skeptisch. Auf dem Bild ist nicht viel zu erkennen. Es kommt zu einem E-Mail-Wechsel zwischen dem Redakteur und dem Zeugen. Liegt da wirklich ein Hund? „Ja“, lautet die Antwort. Der Reporter, selbst Hundebesitzer, nimmt sich der Sache an.

Wer tote Haustiere entdeckt, sollte Veterinäramt informieren

Die Mitarbeiter im Nordhäuser Veterinäramt reagieren auf die Anfrage. „Prinzipiell ist ein toter Hund entweder über die Tierkörperbeseitigung abzuholen oder – wenn das Grundstück des Hundebesitzers dafür geeignet ist – durch den Eigentümer zu begraben.“

Kein Bewohner des Landkreises Nordhausen ist gezwungen, frevelhaft und lieblos mit den sterblichen Überresten seines Vierbeiners umzugehen. Generell bittet die Kreisverwaltung alle Südharzer, die derartige Entdeckungen machen, sich beim Veterinäramt zu melden. Einerseits ist es nur so möglich, eine tiergerechte Lösung zu finden. Andererseits können erst dann Ermittlungen gestartet werden, um den Tierbesitzer ausfindig zu machen.

Anonyme Kadaver-Entsorgung ist kein Kavaliersdelikt

Immer wieder kommt es vor, dass Spaziergänger in der Südharzer Region auf achtlos weggeworfene Haustier-Kadaver stoßen. Diese anonyme Entsorgung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet werden kann.

Auch in der Nordhäuser Kriminalpolizeiinspektion gibt es ein Kommissariat für Umweltdelikte, das sich unter anderem mit solchen Taten befasst.

Noch gut in Erinnerung ist ein Fall aus dem April des vergangenen Jahres. Da hatte ein Spaziergänger an einem Feldweg zwischen Himmelgarten und Leimbach 12 tote Hundewelpen einer größeren Hunderasse entdeckt, die ebenso illegal entsorgt worden waren.

Manch einem scheint nicht bewusst zu sein, dass alle toten Tiere, mit Ausnahme von Wildtieren, dem Tierkörperbeseitigungsrecht unterliegen. Experten warnen zudem: „Tierkörper, Schlachtabfälle und andere tierische Nebenprodukte können zu einem Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier werden, sofern sie nicht fachgerecht entsorgt werden. Daher besteht eine Beseitigungspflicht.“

Zwei Tage nach dem Artikel gibt es neue Erkenntnisse

Der Artikel über die vermeintliche Hunde-Entsorgung in Bleicherode erscheint - erst online, dann im E-Paper, schließlich auch auf gedrucktem Papier. Die Geschichte ist ein Erfolg. Tausende Menschen lesen sie.

Aber: Das Ergebnis der amtlichen Überprüfung abzuwarten, wäre besser gewesen. Doch in der heutigen Zeit, in der pausenlos Beiträge auf zahllosen Internet-Ebenen veröffentlicht und in Minutenschnelle zu Nachrichten werden, fällt das Abwarten auch den Journalisten zunehmend schwerer.

Veterinäramt untersucht Tierkörper mit Chip-Lesegerät

Das Ende vom Lied: Zwei Tage nach dem Erscheinen des Artikels teilt das Veterinäramt seine Erkenntnisse mit. Der Zeuge hat sich geirrt. Das Veterinäramt war vor Ort und berichtet: „Bei dem Tier handelt es sich um eine mumifizierte Katze, die wahrscheinlich schon Jahre in einem Bunker liegt“, berichtet Amtssprecherin Jessica Piper. Der Bunker aus Beton hat als einzigen Zugang einen etwa 15 Zentimeter breiten Schlitz. Das Veterinäramt geht davon aus, dass sich die Katze irgendwann zum Sterben an einen ruhigen Ort zurückgezogen hat.

Eine Bergung des Tierkörpers ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Über eine Verlängerung wurde ein Chip-Lesegerät an dem Tierkörper platziert. Es konnte kein Chip ausgelesen werden. Es werden daher keine weiteren Maßnahmen ergriffen. 

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