Der Wolf gehöre ins Jagdrecht, meint Kerstin Düben-Schaumann. Die AfD-Landtagsabgeordnete aus Nordhausen ist in ihrer Fraktion die Sprecherin für Jagdwesen und Sportschützen. Sie spricht sich für „ein besseres Management im Umgang mit dem Wolf“ aus. Das heißt: Der Schutzstatus sollte herabgesetzt werden.

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„Es müssen endlich andere Wege beschritten werden“, fordert Düben-Schaumann. Da Wölfe immer wieder Nutztiere reißen, hat die Jagdrecht-Debatte längst die politische Landesebene erreicht. Die Nordhäuserin plädiert dafür, den Wolf bundesweit in das Jagdrecht zu überführen.
Sie meint: „Schutzjagden nach schwedischem Vorbild“ seien „ein mögliches Werkzeug zur Kontrolle der Wolfspopulation“. Dies sei auch ökologisch vertretbar. „Schließlich ist der Wolf keine gefährdete Art mehr“, meint Düben-Schaumann. „Die eurasische Wolfspopulation kann in ihrem Bestand als gesichert angesehen werden.“
Die Schutzjagd, wie sie in Skandinavien betrieben wird, ist jedoch umstritten. Es ist keine Jagd im herkömmlichen Sinne, wenn Rehe, Rotwild und Wildschweine erlegt und reguliert werden, sondern eine „Tötungsmaßnahme“ durch Fachleute. Professionelle Kräfte sind dann als Wolfsjäger unterwegs, um die Tiere abzuschießen.
Aktuell ist der Wolf nur in einzelnen Bundesländern - wie etwa in Sachsen und Niedersachsen - im Jagdrecht verzeichnet.
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red




