Die CDU-Fraktion im Kreistag von Nordhausen bekennt sich klar zu einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung auf Basis eines technologieoffenen Energiemixes. Dazu gehören erneuerbare Energien, zu der auch die Windkraft zählt, als unverzichtbarer Bestandteil einer zukunftsfähigen Stromerzeugung, heißt es in einer Pressemitteilung der Partei.

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„Eine ausschließliche Energieversorgung aus wetterabhängigen Quellen stand für uns nie im Fokus. Durch gezieltes Repowering von Bestandsanlagen lässt sich auf gleicher Fläche deutlich mehr Energie erzeugen. Damit werden zusätzliche Windvorranggebiete überflüssig“, betont der Fraktionsvorsitzende René Fullmann.
Das von der AfD wiederholt geforderte vollständige Verbot von Windkraftanlagen im Wald entbehre dagegen jeder rechtlichen Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht hatte entsprechende pauschale Verbote im Jahr 2023 als verfassungswidrig eingestuft, weil sie gegen die Länderzuständigkeit und die kommunale Planungshoheit verstoßen. „Dies nun der CDU als Mogelpackung in die Schuhe schieben zu wollen, entspricht nicht den Tatsachen“, betont Fullmann.
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Die CDU geführte Thüringer Landesregierung hat nunmehr auf Grundlage des Urteils festgelegt, dass Windenergieanlagen grundsätzlich nur dort errichtet werden dürfen, wo eine kommunale Bauleitplanung dies ausdrücklich vorsieht. Damit liegt die Entscheidungshoheit bei den Städten und Gemeinden. „Nun liegt es an den Kommunen vor Ort, verantwortungsbewusst zu entscheiden, ob und wo überhaupt Windkraftanlagen im Wald entstehen sollen“, macht Fullmann deutlich.
red




