Gemeinsam mit Landeswahlleiter klärt unsere Redaktion wichtige Fragen zur Wahl des neuen Landtags am 1. September.

Wer wählt wo?

Der Unstrut-Hainich-Kreis ist in zwei Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis Unstrut-Hainich 1 umfasst Mühlhausen, Struth, Südeichsfeld, Unstruttal. Der Wahlkreis Unstrut-Hainich 2 vom Unstrut-Hainich-Kreis die Gemeinden Bad Langensalza, Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg, Bruchstedt, Großvargula, Haussömmern, Herbsleben, Hornsömmern, Kammerforst, Kirchheilingen, Körner, Kutzleben, Marolterode, Mittelsömmern, Nottertal-Heilinger Höhen, Oppershausen, Schönstedt, Sundhausen, Tottleben, Unstrut-Hainich, Urleben, Vogtei. Hallungen als Teil der Landgemeinde Südeichsfeld bleibt für diese Wahl noch im Wartburgkreis.

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Wer steht als Direktkandidat zur Wahl?

Zugelassen sind für den Wahlkreis Unstrut-Hainich 1 Steffen Thormann aus Mühlhausen für die Linke, Thomas Gröger (Unstruttal/Horsmar) für die AfD, Jonas Urbach aus Bickenriede (Dingelstädt) für die CDU und der Mühlhäuser Kay-Uwe Jagemann für die SPD.

Für den Wahlkreis Unstrut-Hainich 2 sind zugelassen Cordula Eger aus Herbsleben (Linke), Stefan Möller (Erfurt/AfD), Jane Croll (Bad Langensalza/CDU) und Markus Reinders aus der Gemeinde Nessetal im Landkreis Gotha für die SPD.

Welche Männer und Frauen der Unstrut-Hainich-Region stehen auf aussichtsreichen Listen ihrer Parteien zur Wahl?

Auf Rang 28 der AfD-Liste findet sich Direktkandidat Thomas Gröger aus der Gemeinde Unstruttal. Christoph Drößler aus Küllstedt, der im Mai sich um den Posten des Landrats im Unstrut-Hainich-Kreis beworben hat, steht auf Platz 23. Die FDP führt Alexander Kappe aus Bad Langensalza auf Platz 15. SPD-Direktkandidat Kay-Uwe Jagemann wird auf der Landesliste der Sozialdemokraten auf Platz 17 notiert. Die beiden CDU-Direktkandidaten Jane Croll und Jonas Urbach stehen auf den Listenplätzen 17 und 21. Keinen Kandidaten aus dem Unstrut-Hainich-Kreis haben die Grünen und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) aufgestellt.

Wer kann bei der Landtagswahl seine Stimme abgeben?

Alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Thüringen haben, sind wahlberechtigt. Nicht wahlberechtigt ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, wem durch Endentscheidung ein Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten bestellt wurde, oder wer sich aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet. Für die Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich, in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu haben. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben.

Was muss ich tun, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe?

Bis 21. Juli werden die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl erstellt. Für den Fall, dass jemand in der Zeit danach bis zum Wahltag umzieht, gelten folgende Bestimmungen: Wer innerhalb von Thüringen umzieht, kann sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eintragen lassen, sofern die Anmeldung bei der Meldebehörde nach 21. Juli und der Eintragungsantrag bis drei Wochen vor dem Wahltag schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde gestellt wurde. Im Übrigen kann der Wahlberechtigte auch per Briefwahl im bisherigen Wohnort wählen.

Wer aus einem anderen Bundesland nach Thüringen gezogen ist, ist nur dann wahlberechtigt, wenn er seit mindestens drei Monaten hier lebt.

Was bewirken die beiden Stimmen?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine erste Wahlkreisstimme für die direkte Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine zweite Landesstimme für die Wahl einer Partei. Durch die erste Stimme (linke Seite auf dem Stimmzettel) wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt gewählt. Als gewählt gilt der Bewerber, der die meisten Stimmen im Wahlkreis auf sich vereint. Die zweite Stimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei (Landesliste). Unter dem jeweiligen Parteinamen sind die ersten fünf Bewerber der Landesliste aufgeführt. Die zweite Stimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien. Für eine Partei, die zwar um Landesstimmen (Landeslisten) wirbt, aber keinen Direktbewerber (Wahlkreisbewerber) zur Wahl stellt, bleibt das entsprechende Feld auf der linken Stimmzettelhälfte leer. Das Votum zwischen der Parteizugehörigkeit des Wahlkreisbewerbers und der Partei (Landesliste) kann, muss aber nicht identisch sein.

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