Auch das Parken will gelernt sein! Die Polizei in Mühlhausen wurde Sonntag, den 17. August, kurz nach Mitternacht von einem aufmerksamen Bürger informiert. Er hatte beobachtet, wie ein PKW auf dem Blobach in Mühlhausen beim Ausparken ein Verkehrszeichen beschädigt hat. Statt anzuhalten und die Polizei zu rufen, ist er abgehauen, ohne den Schaden zu melden.

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Pech für den Autofahrer, der Zeuge hat sich das Kennzeichen des PKW gemerkt. Die Ermittlungen zu dem flüchtigen Verkehrsunfallverursacher dauern an. Gegen den Fahrzeugführer wird ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht gemäß Paragraf 142 StGB eingeleitet.

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Fahrerflucht auch bei geringem Sachschaden ist eine Straftat und kann mit Geldstrafen, Punkten in Flensburg, Fahrverbot oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden.