Die Geflügelpest ist auch im Unstrut-Hainich-Kreis angekommen: Nach positiven Nachweisen bei Wildvögeln in der Region hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI), der Vogelgrippe, erlassen.

Täglich
Der Newsletter für Unstrut-Hainich
Alle wichtigen Informationen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis, egal ob Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur oder gesellschaftliches Leben.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Ab Samstag, 25. Oktober, müssen alle Halterinnen und Halter von Geflügel – unabhängig von der Bestandsgröße – ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Vorrichtungen, die vor Wildvögeln schützen, halten. Zudem sind Geflügelmärkte, Börsen oder Ausstellungen verboten.
Auch interessant
Die Kreisverwaltung ruft zudem zu strikten Sicherheitsmaßnahmen auf: Eingänge zu Geflügelhaltungen müssen mit Desinfektionswannen oder -matten ausgestattet sein, Schutzkleidung beim Betreten der Ställe getragen und nach Gebrauch Einwegkleidung sofort entsorgt werden. Alle Gerätschaften, Stallungen, Fahrzeuge und Transportbehältnisse sind nach jeder Nutzung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
Hohe Wildvogeldichte im Unstrut-Hainich-Kreis
„Die Geflügelpest ist hoch ansteckend und verläuft schnell tödlich bei Hausgeflügel. Wir müssen unverzüglich handeln, um eine Ausbreitung zu verhindern“, warnt eine Sprecherin des Landratsamtes. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände bundesweit als hoch ein, besonders in Regionen mit hoher Wildvogeldichte – hierzu zählt der Unstrut-Hainich-Kreis.
Verluste im Bestand oder tote Wildvögel müssen sofort dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer 03601 / 802522 oder per E-Mail an veterinaeramt@uh-kreis.de gemeldet werden. Wer sein Geflügel bisher nicht gemeldet hat, müsse dies unverzüglich nachholen, heißt es.
Für Menschen stellt das Virus laut Kreisverwaltung kein allgemeines Risiko dar, kann aber bei intensivem Kontakt mit infizierten Tieren in seltenen Fällen eine Infektion verursachen. Diese verläuft meist wie eine schwere Grippe mit Fieber, Husten, Halsschmerzen und Atemwegsbeschwerden. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch sei bislang nicht beobachtet worden.
Auch interessant
Auch interessant
Auch interessant
Auch interessant
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landratsamtes abrufbar.









