Zu Beginn der 1850er-Jahre hatte ein Teil des heutigen Unstrut-Hainich-Kreises die Todesstrafe bereits abgeschafft. Andere Fürstentümer hielten weiter daran fest. Was das in der Praxis bedeutete, zeigte ein Mordfall aus Kirchheilingen, ein Fall, der Thüringens Kleinstaaterei in aller Härte offenlegte.

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Am 25. Juli 1853 macht sich der 15-jährige Goswin aus Erfurt auf den Weg nach Kirchheilingen, zu Fuß, mehr als zehn Stunden lang. Doch dort kommt er nie an. Wenige Tage später wird seine Leiche in einem Waldstück gefunden, übersät mit Stichwunden. Daraufhin gelingt es, einen Verdächtigen festzunehmen: den 22-jährigen Heinrich Andreas Bornberg aus Kutzleben.

Bornberg gesteht. Im Gericht schildert er, wie er dem Jungen zunächst ein Stück des Weges anbot, ihn später im Wald „mit meinem Stocke auf den Kopf schlug“, ihn zu Boden stieß und in die Tiefe des Waldes zog. Dort habe er ihm ein Messer in die Brust gestoßen, bis er starb.

Rechtsstreit um Todesstrafe entbrennt

Doch dann nimmt der Fall eine ungewöhnliche Wendung: Bornbergs Verteidiger argumentiert, dass die Tat im Ausland geschehen sei. Ausland? Gemeint ist das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, zu dem das Waldstück gehörte, ein Gebiet, in dem die Todesstrafe seit 1848 nicht mehr existierte.

Der Staatsanwalt dagegen pocht darauf, dass Bornberg Preuße sei. Und ein Preuße habe sich auch bei Taten im Ausland an preußisches Recht zu halten, also an das damals gültige Todesurteil.

Was folgt, ist ein juristisches Tauziehen zwischen zwei Staaten. Zeitungen berichten von Kompetenzstreitigkeiten und Verzögerungen. Am Ende setzt sich Preußen durch. Heinrich Andreas Bornberg wird am 28. Juli 1854 in Erfurt geköpft, ein Urteil, das in beiden Staaten Diskussionen auslöste.

Weitere Teile dieser Serie

Nur drei Jahre später führen die Thüringer Fürstentümer die Todesstrafe wieder ein. Erst 1987 wurde sie in der gesamten DDR endgültig abgeschafft.

In unserer Serie „Wussten Sie’s?” stellen wir Persönlichkeiten und spannende Fakten aus dem Unstrut-Hainich-Kreis vor, die in Vergessenheit geraten sind oder nicht jedem bekannt sind. Dies ist Teil 14.