Von Michael Helbing.

Eine „Richtigstellung“ hat die Stadt Erfurt zu Wochenbeginn verbreitet: Ihr ist plötzlich aufgefallen, dass im Prozess um die GMD-Stelle ja sie die Hauptbeklagte war, und nicht Montavon, wie es doch in Artikeln der Mediengruppe Thüringen immer wieder zum Ausdruck komme. Und Kulturdezernent Tobias J. Knoblich habe sich zudem „mit seinem Generalintendanten eng abstimmt“; über die künftige Vorgehensweise bestehe Einigkeit. Formal ist das nicht falsch. Das Theater ist ein Eigenbetrieb der Stadt, der Intendant formal deshalb nur ein Werkleiter.

De facto verursachte dieser aber durch seine einsame Personalentscheidung – auch gegen das Orchestervotum gerichtet – die Klage. Vor dem Arbeitsgericht trat Montavon als Beklagter auf (oder vertrat die Beklagte?). Knoblich, oder überhaupt ein Vertreter der Stadt, war nicht mal anwesend. Deren Rechtsamt zog sich längst zurück.

Kaum ein Zufall: Heute könnte der Stadtrat final über Montavons Vertragsverlängerung entscheiden.