Mit einer neuen Beratungsstelle in Schleiz erweitert die Verbraucherzentrale ihr Angebot in ganz Thüringen. Sie soll spätestens im September ihre Arbeit aufnehmen, kündigte Vorstand Ralph Walther bei der Vorstellung des Jahresberichts an. Auch in Hildburghausen und Sonneberg soll demnächst neben der Energie- auch die Verbraucherberatung beginnen. Allerdings, räumte Walther ein, schwebe über den drei neuen Beratungsstellen das finanzielle Damoklesschwert: „Kürzt die Landesregierung unseren Etat, werden sie am Jahresende wieder schließen müssen.“ Dabei habe sich die Regierung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Verbraucherberatung im ländlichen Raum bekannt – und dazu müsse sie nun auch stehen, so Walther.
„Kürzt die Landesregierung unseren Etat, werden die neuen Beratungsstellen am Jahresende wieder schließen müssen.“
Ralph Walther, Vorstand der Verbraucherzentrale Thüringen
Dabei ist die Verbraucherzentrale mit 61.500 Beratungen und Auskünften in den Verbraucher- und Energieberatungsstellen, 244 Vorträgen und Workshops sowie mit über 300.000 Aufrufen im Internet stark nachgefragt. Die meisten Anfragen gab es Sprecherin Mara Mertin zufolge zu Alltagsverträgen, etwa mit Fitnessstudios, Dating-Plattformen oder zu vermeintlichen Gewinnspielen. „Weitere Top-Themen waren Energie, Strom und Wasser, Handy- und Internet-Verträge sowie Geldanlage und Altersvorsorge.“
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Klarheit bei AGB: Keine pauschalen Internetverweise
Einen großen Erfolg konnte die Thüringer Verbraucherzentrale jüngst am Bundesgerichtshof verbuchen: der BGH gab ihr im Streit mit dem Telefonanbieter 1N Telecom Recht. „Der pauschale Verweis auf eine Internetseite reicht demnach nicht aus, um Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, zu einem wirksamen Vertragsbestandteil zu machen“, erklärt Jurist Dirk Weinsheimer.

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Der BGH hat nun wie die Thüringer Verbraucherzentrale kritisiert, dass der pauschale Hinweis auch alle künftigen AGB-Fassungen einschließe. „Ein Freifahrtschein“, so Weinsheimer. So könnte die einmal angesehene Fassung geändert werden, ohne dass die Verbraucher davon erfahren würden.
Künftig muss nun ein eindeutiger Hinweis auf eine bestimmte Version der AGB vorliegen, auf die sich der Kunde immer wieder berufen könne. In den vergangenen zwei Jahren hatten die Verbraucherzentralen bundesweit rund 14.000 Beschwerden zu 1N Telecom erhalten, davon kamen 830 aus Thüringen. Die Thüringer Forderung, zu Papier-Verträgen auch die AGB in Papierform auszuhändigen, wies der BGH allerdings zurück.
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Neue Masche: Teure Gebühren für kostenlose Dienste
Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht, wies zudem auf eine neue unseriöse Masche hin: „Agenturen bieten im Internet für hohe Gebühren Führungszeugnisse, Grundbucheinträge, Nachsendeaufträge und ähnliches an. Doch statt des gewünschten, oft sogar eigentlich kostenlosen Dokuments oder Dienstes, erhalten die Kunden nur Informationen, wo sie das gewünschte Dokument tatsächlich erhalten. Teilweise werden zwar wenigstens die Daten weitergeleitet, aber dieser überflüssige Umweg zieht nur den Verbrauchern das Geld aus der Tasche.“








