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Erbe und Testament
Thüringer Streitfragen: Was tun, wenn die Kinder nichts erben sollen?
Erfurt. Thüringer Notare erklären, wie Sie Ihr Testament richtig formulieren: So vermeiden Sie langwierigen Streit ums Erbe.


Auch ein Zettel ist eine Verfügung von Todes wegen und muss beim zuständigen Amtsgericht abgegeben werden. Das Nachlassgericht prüft dann, ob der Zettel eine wirksame erbrechtliche Verfügung ist.© Christin Klose/dpa-tmn | Christin Klose

