Er war zu Gast in den schönsten Luxushotels – ohne jedoch nur einen Cent dafür zu bezahlen. Der 48-jährige Neapolitaner Alfonso R. ist zum Schreck der italienischen Hoteliers geworden. Immer wieder stieg er in eleganten Urlaubsortschaften in den besten Luxusherbergen ab, speiste reichlich, nutzte Swimmingpools und Sauna – und machte sich aus dem Staub, wenn es ums Bezahlen ging.

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Jetzt wird Alfonso R. schrittweise von seiner Vergangenheit eingeholt: Am Bozner Landesgericht wurde er wegen betrügerischer Zahlungsunfähigkeit in einem Hotel im Eisacktal zu drei Monaten Haft verurteilt, und am Landesgericht Como im verkürzten Verfahren zu sechs Monaten Haft wegen Betrugs. Weitere Prozesse stehen ihm bevor.
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Zechpreller Alfonso R.: Fuhr in Luxusautos vor und gab sich als Manager aus
Der Zechpreller befolgte immer dasselbe Schema: Er bezog für einige Tage ein Zimmer im Hotel und ließ es sich an nichts fehlen. Um sich das Vertrauen der Hoteliers zu erschleichen, fuhr er meist in Luxusautos vor oder gab sich als Manager von großen Konzernen oder bekannten Modehäusern aus. Bei der Abreise soll er dann erklärt haben, dass er die Rechnung nicht bezahlen könne. Die Carabinieri nahmen seine Personalien auf, konnten ihn aber nur anzeigen, da der Gesetzgeber in Betrugsverdachtsfällen und bei Zechprellerei keine Festnahme vorsieht.
In den vergangenen Jahren soll der 48-Jährige vornehmlich in Norditalien sein Unwesen getrieben haben: Insgesamt wurde er bisher schon 13 Mal verurteilt – neben Bozen auch in Bormio, Sondrio, Bologna und Padua. In Italien ist er mittlerweile so bekannt, dass er sogar von einem TV-Team interviewt wurde. Im Fall, der kürzlich in Como verhandelt wurde, soll Alfonso R. ein Luxushotel in Porlezza um 6000 Euro geschädigt haben. Als ihm die Rechnung vorgelegt wurde, soll er versucht haben, in seinem Auto zu fliehen, wurde aber von der Parkplatzschranke gestoppt.
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Der nächste Prozess in Bozen steht im April an, ein weiterer im Mai. Bei einem dritten Verfahren ist vorerst unklar, ob es abgehalten werden kann, da Alfonso R. in der Fallakte als unauffindbar aufscheint. Das bereits gefällte Bozner Urteil wird am 22. Februar rechtskräftig, andere werden folgen. Sobald bei Zusammenlegung aller Verurteilungen vier Jahre Haft überschritten sind, muss Alfonso R. die Strafe antreten.
Im Frühjahr 2024 hatte der damalige Bozner Polizeichef Paolo Sartori den mutmaßlichen Serien-Zechpreller mit einem Aufenthaltsverbot in 32 Südtiroler Gemeinden belegt, in denen er Hotels geschädigt haben soll. Bei der Bozner Staatsanwaltschaft liegen gegen Alfonso R. noch Ermittlungsakten zu rund 30 Verdachtsfällen vor, wie die Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ berichtet.
Zechpreller: Hotels und Restaurants in Italien häufig betroffen
Italienische Vier- und Fünf-Sternebetriebe bekommen es immer häufiger mit Zechprellern zu tun. Für die Hotels ist es meist unmöglich, trotz Anzeige das Geld einzutreiben. Der Präsident des Südtiroler Hoteliers- und Gastwirteverband Südtirol (HGV), Manfred Pinzger, rät: „Wenn ein Italiener ohne zu zahlen abreist, sollte man in jedem Fall Anzeige erstatten, unabhängig von der Höhe der Rechnung. Bei ausländischen Gästen lohnt sich das oft nicht, da die Bürokratie sehr aufwendig ist und die Kosten und der Ärger meist größer sind als der tatsächliche Nutzen.“
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Betroffene 5-Sterne-Hotels haben inzwischen Konsequenzen gezogen. Die Zahlung der Logiekosten wird nun direkt beim Check-in verlangt, anstatt wie bisher am Ende des Aufenthalts. Der HGV-Verband betont, dass Vorauszahlung international längst üblich sind.
Nicht nur Hotels, auch Restaurants sind in Italien häufig vom Phänomen der Zechpreller betroffen. Immer wieder kommt es vor, dass einzelne Personen oder ganze Gruppen reichlich in Restaurants speisen und dann verschwinden, bevor die Rechnung kommt. Der Ärger bei den betroffenen Gastbetrieben ist groß. Der HGV rät den Berufsverbänden, jeden Zechprellerfall zu melden, damit die anderen Betriebe gewarnt würden.






