Wenn die Hecke des Nachbarn unaufhaltsam in den eigenen Garten wuchert, der Grillrauch jedes gemütliche Kaffeetrinken im Freien erstickt oder das Herbstlaub der angrenzenden Eiche zentimeterhoch auf dem gepflegten Rasen liegt, ist die Geduld oft am Ende. In Thüringen kocht die Volksseele besonders gern an der Grundstücksgrenze hoch. Doch bevor der Gang zum Amtsgericht die Fronten verhärtet und das Portemonnaie leert, gibt es eine bewährte, oft unterschätzte Alternative: die Schiedsstelle. Schiedsleute sind keine Staatsanwälte oder Berufsrichter, doch sie sind – genau wie Schöffen – unverzichtbare und ehrenamtliche Organe der Rechtspflege. In Sachsen tragen sie den etwas irreführenden Namen „Friedensrichter“. Diese Ehrenamtler werden vom Stadt- oder Gemeinderat gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichts förmlich verpflichtet. Ihr Auftrag ist so simpel wie anspruchsvoll: Schlichten statt Richten.
Mehr als nur Nachbarschaftszwist
Das allgemeine Verständnis der Schiedsstelle beschränkt sich meist auf klassisches Nachbarschaftsrecht – Lärm, Gestank oder Überhang von Ästen. Doch das Aufgabengebiet ist weitaus größer. Weniger bekannt ist, dass die Schiedsstelle auch für handfeste Straftaten zuständig ist. Ob Hausfriedensbruch, Beleidigung, die Verletzung des Briefgeheimnisses, Sachbeschädigung, Bedrohung oder sogar einfache und fahrlässige Körperverletzung: In vielen dieser Fälle schreibt die Strafprozessordnung (StPO) zwingend einen sogenannten Sühneversuch vor der Schiedsstelle vor. Erst wenn dieser scheitert, öffnet sich die Tür zum Gerichtssaal. Ohne Schiedsstelle kein Prozess – das Gesetz will, dass wir erst einmal miteinander reden. Thüringen gehört allerdings nicht zu den Bundesländern, die diese Verpflichtung auch auf Privatklageverfahren, also Verfahren ohne vorheriges Einschreiten der Polizei oder Staatsanwaltschaft, ausgeweitet haben.
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Der Weg zur Einigung: So funktioniert das Verfahren
Wer einen Konflikt lösen möchte, muss zunächst die örtlich zuständige Schiedsstelle finden. Maßgeblich ist hierbei immer der Wohnort des Antragsgegners. Informationen und Ansprechpartner lassen sich leicht über die Gemeindeverwaltung oder die Webseite des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) ermitteln.

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Der Antragsteller muss den vollen Namen und die ladungsfähige Anschrift des Kontrahenten angeben und schriftlich formulieren, welches Ziel er verfolgt. Danach nimmt das Verfahren seinen Lauf: Die Parteien erhalten eine offizielle Ladung – per „gelbem Brief“. Man trifft sich in einem von der Kommune bereitgestellten Raum in neutraler Atmosphäre.
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Drei Laien und die Zukunft im Blick
Der größte Vorteil des Schiedsverfahrens wird oft in den Kosten gesehen. Mit rund 70 Euro (plus Auslagen) in Thüringen ist es tatsächlich unschlagbar günstig, zumal kein Rechtsanwalt benötigt wird. Doch der wahre Wert liegt tiefer. Vor Gericht geht es um die Vergangenheit: Wer hat Schuld? Wer bekommt Recht? Im Schiedsverfahren sitzen hingegen drei juristische Laien zusammen. Es wird nicht nach Paragrafen gewühlt, um einen Schuldigen zu brandmarken. Stattdessen wird darüber beraten, wie man in Zukunft miteinander auskommen will. Es gibt keinen Kläger und keinen Richter, nur zwei Parteien, die eine Lösung suchen.
Ein Handschlag mit 30 Jahren Wirkung
Ziel ist der Vergleich. Hier ist Kreativität gefragt: Ein Schiedsvergleich kann alles beinhalten, worauf sich die Parteien einigen können – solange es nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstößt. Vielleicht wird vereinbart, dass die Hecke zweimal im Jahr auf eine bestimmte Höhe geschnitten wird oder an Samstagen bis 18 Uhr der Grill kalt bleibt.
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Damit diese Einigung kein zahnloser Tiger bleibt, hat der Gesetzgeber dem Schiedsspruch ein enormes Gewicht verliehen: Ein unterschriebener Vergleich vor der Schiedsstelle ist ein vollstreckbarer Titel. Er ist 30 Jahre lang gültig und kann, sollte sich eine Partei nicht an die Abmachungen halten, durch einen Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden. Am Ende ist ein Schiedsverfahren oft der einzige Weg, um nicht nur einen Rechtsstreit zu beenden, sondern den sozialen Frieden in der Nachbarschaft dauerhaft zu sichern. Denn man trifft sich im Leben – und am Gartenzaun – mindestens zweimal.









