Seit Tagen wird mit einem Jackpot in Höhe von 50 Millionen Euro geworben. Bei den Quoten wurden aber sogar 76 Millionen Euro im Jackpot ausgewiesen. Wie ist der Unterschied zu erklären? Wo sind denn die 26 Millionen Euro geblieben, fragt ein Leser aus Erfurt.

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Lotto Thüringen mit Sitz in Suhl erklärt dazu: Die regulatorische Höchstgrenze für den Jackpot von Lotto 6 aus 49 liegt bei maximal 50 Millionen Euro. Bis zu dieser Summe kann der Jackpot maximal weiter anwachsen. Die in dieser Phase über die Deckelung hinaus erspielten Ausschüttungsbeträge werden als sogenannter „Jackpot-Überlauf“ gesammelt. Wird der Jackpot geknackt, erhält der Gewinner die 50 Millionen Euro Höchstgrenze (bei mehreren Gewinnern wird diese aufgeteilt).

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Der angesammelte „Jackpot-Überlauf“ fließt dann in die Gewinnklasse 1 der nächsten Ziehung. Die nächste Jackpot-Phase startet dadurch mit einem bereits höheren Jackpot als im Normalfall. Dies wären in diesem Fall 26 Millionen Euro. Wird der Jackpot nicht geknackt, erhöht sich der „Jackpot-Überlauf“ weiterhin. So erklärt sich die Differenz. Diese Regelung ist auch in den Internet-Teilnahmebedingungen von Lotto 6 aus 49 einsehbar.






