Es war ein durchaus erfreulicher Termin für Marius Borg Høiby am Montag vor dem Osloer Bezirksgericht. Wie mehrere Medien berichten, könnte der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit aus einer früheren Beziehung bald zu seiner Mutter und seinem Stiefvater, Kronprinz Haakon, auf deren umfangreiches Gut Skaugum 25 Kilometer südwestlich von Oslo ziehen. Das Gericht verlängerte demnach Høibys Untersuchungshaft um weitere vier Wochen, allerdings soll er diese nicht mehr im Gefängnis verbringen müssen, sondern mit einer Fußfessel in Skaugum, wo sich Mette-Marit von einer Lungentransplantation Mitte Juni erholt.

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Høiby dürfe das weitläufige Gut nicht verlassen. Eine elektronische Fußfessel reiche aus, um die Gefahr einer Wiederholungstat bei Høiby zu bannen, entschied am Montag das Osloer Bezirksgericht. Laut der Gerichtsentscheidung muss der 29-Jährige in dieser Zeit zu Hause bleiben, „es sei denn, er erhält die Genehmigung, zur Arbeit, Schule oder zu einer Behandlung zu gehen oder kranke enge Familienangehörige zu besuchen“.
Der Haken: Die Staatsanwaltschaft will laut des Senders NTB Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Bis zum morgigen Dienstag hat sie dafür Zeit. Der 29-Jährige hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Anträge auf Freilassung aus der U-Haft gestellt. Diese waren alle abgelehnt worden. Die Begründung der Richter unter anderem: Die Fluchtgefahr sei zu groß.
Staatsanwalt fordert höhere Haftstrafe für Høiby
Ein Gericht in Oslo hatte Høiby am 15. Juni für 34 Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt. Der 29-Jährige war unter anderem wegen vier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht angeklagt, jedoch nur in zwei Fällen verurteilt worden. Bei beiden Taten soll er mit dem Finger in eine Frau eingedrungen sein, während diese schlief. Von den anderen beiden Vorwürfen war Høiby vom Gericht freigesprochen worden.
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In einem möglichen Berufungsverfahren im Fall Marius Borg Høiby will die Osloer Staatsanwaltschaft eine höhere Gefängnisstrafe für den ältesten Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit anstreben. Staatsanwalt Sturla Henriksbø will den Angaben zufolge keine eigenständige Berufung zu den Freisprüchen einlegen. Diese Entscheidung sei in Absprache mit den Rechtsbeiständen der betroffenen Frauen getroffen worden. Man wünsche sich jedoch, dass das Berufungsgericht das von der Vorinstanz verhängte Strafmaß noch einmal überprüfe, sofern Høibys Berufung zugelassen werde, erklärte der Staatsanwalt. In dem wochenlangen Mammutprozess gegen Høiby hatte Henriksbø sieben Jahre und sieben Monate Gefängnis gefordert.
tok/dpa





