Wieso werden Eissorten wie Rum-Rosine, Eierlikör oder Schwarzwälder Kirsch im Supermarkt ohne Altersabfrage verkauft? Auf der Verpackung steht schließlich, dass Alkohol enthalten und das Eis nicht für Kinder geeignet ist. Es antwortet Tina Hanke, Fachberaterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen:

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Der gesetzliche Jugendschutz regelt nur den Verkauf alkoholischer Getränke wie Bier, Wein oder Spirituosen. Für Lebensmittel, denen Alkohol als Zutat zugesetzt wurde, gilt diese Altersgrenze nicht. Deshalb kann ein Rum-Rosinen-Eis im Supermarkt verkauft werden, ohne dass an der Kasse nach dem Ausweis gefragt wird.

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Sie machen alles richtig, wenn Sie beim Kauf genau hinschauen. Alkoholhaltige Zutaten müssen im Zutatenverzeichnis stehen, etwa als „Rum“ oder „Kirschwasser“. Der Nachteil: Auf den ersten Blick ist das oft nicht zu erkennen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte deshalb schon auf der Vorderseite der Verpackung deutlich stehen, wenn einem Lebensmittel Alkohol zugesetzt wurde.

Hinzu kommt: Aus der Zutatenliste lässt sich meist nicht ablesen, wie viel Alkohol tatsächlich im Produkt steckt. Wenn dort etwa „Kirschwasser 1,6 Prozent“ steht, bedeutet das nicht, dass das Eis 1,6 Volumenprozent Alkohol enthält, sondern beschreibt den Anteil der Zutat am gesamten Produkt. In einem konkreten Fall teilte der Hersteller auf Nachfrage mit, der Alkoholgehalt liege bei etwa 0,5 Volumenprozent. Solche Mengen können auch in manchen natürlichen Lebensmitteln vorkommen, etwa in Kefir, Apfel- oder Traubensaft. Dort entsteht Alkohol allerdings durch natürliche Gärung und erinnert geschmacklich meist nicht an Alkohol.

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Anders ist es bei Lebensmitteln, denen Alkohol zugesetzt wurde. Gerade bei Eis wie Rum-Rosine oder Schwarzwälder Kirsch geht es auch um das typische Aroma. Für Kinder sind solche Produkte aus unserer Sicht nicht geeignet. Sie können dazu beitragen, dass Kinder sich an den Alkoholgeschmack gewöhnen. Deshalb gilt: Der Verkauf ohne Altersabfrage ist zwar erlaubt, Eltern sollten bei solchen Sorten aber genau hinschauen.

Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, den 17. Juli, beantwortet Jurist Ralf Reichertz Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.